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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes*)**) (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV)
Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4)
Zeichen Diesel B10

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 169, S. 7)
Zeichen für die Kraftstoffsorte Diesel B10 als Teil a für die Auszeichnung an der Zapfsäule. In Teil a sind folgende wichtige Hinweise angegeben: „Enthält bis zu 10 % Biodiesel“ und „Verträgt Ihr Fahrzeug B10? Herstellerinformation beachten (z.B. Tankklappe oder Betriebsanleitung)! Im Zweifel Diesel B7 tanken!“Zeichen für die Kraftstoffsorte Diesel B10 als Teil b für die Auszeichnung des Zapfventils.
Teil aTeil b