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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Gesamtbeitrag der Wehrdienstleistenden und der Zivildienstleistenden zur Arbeitsförderung (Gesamtbeitragsverordnung)
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.
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