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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wird staatlich anerkannt.
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