- 1.
Benennung und Bewertung der Prüfungsbereiche nach § 5 Absatz 1 zur Teilprüfung „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in Punkten,
- 2.
die zusammengefasste Bewertung der Teilprüfung „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in Punkten und als Note,
- 3.
Benennung der Handlungsbereiche und Bewertung der schriftlichen Situationsaufgaben und des situationsbezogenen Fachgesprächs zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in Punkten und als Note,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
die Gesamtnote in Worten,
- 7.
Befreiungen nach § 13,
- 8.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 1.