(1) Im Prüfungsteil "Projekt- und Geschäftsbeziehungen" soll die zu prüfende Person eine Situationsaufgabe in höchstens 180 Minuten schriftlich bearbeiten. Durch die Bearbeitung soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie Geschäftsprozesse in internationalen Zusammenhängen strategisch planen und umsetzen kann. Dabei hat sie insbesondere nachzuweisen, dass sie Folgendes berücksichtigt:
- 1.
rechtliche Rahmenbedingungen sowie Traditionen und Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr,
- 2.
gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie spezifische Märkte,
- 3.
gesellschaftliche und soziale Gegebenheiten,
- 4.
formelle und informelle Regeln für Interaktionen,
- 5.
kulturell bedingte emotionale Reaktionen.
Der zu prüfenden Person werden 14 Tage vor dem Prüfungstermin die in der Aufgabenstellung berücksichtigte Region oder Nation, die nicht ihrem Heimatland entsprechen darf, mitgeteilt.