Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds (Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung - KlärEV) § 11Entschädigungshöchstbetrag
Der Entschädigungshöchstbetrag für durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehende Schäden an Personen und Sachen sowie sich daraus ergebende Folgeschäden beträgt pro Schadensfall insgesamt 5 Millionen Deutsche Mark.