(1) Im Prüfungsbereich „Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Speisen, Gerichte und Menüs unter Berücksichtigung von Saisonzeiten zusammenzustellen,
- 2.
gast- und unternehmensorientiert im Team zu agieren,
- 3.
Speisekarten nach rechtlichen Vorgaben zu kennzeichnen,
- 4.
Gäste unter Berücksichtigung von Gästewünschen, Ernährungsformen, Allergien und Unverträglichkeiten zu informieren und zu beraten,
- 5.
den Wareneinsatz zu bestimmen sowie für Speisen, Gerichte und Dienstleistungen die Verkaufspreise, Kosten und Erträge zu ermitteln,
- 6.
Lebensmittel ihren Verwendungsmöglichkeiten zuzuordnen und zuzubereiten,
- 7.
Garverfahren für die Zubereitung von Fleisch, Fisch und pflanzlichen Lebensmitteln zu unterscheiden, auszuwählen und zu beschreiben,
- 8.
Rezepturen umzurechnen,
- 9.
Mitarbeitende anzuleiten und zu führen und für sie Hygieneschulungen vorzubereiten,
- 10.
Berechnungen zum Verbrauch von Wasser und Energie durchzuführen und
- 11.
Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu ergreifen.