Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
betriebliche und technische Kommunikation,
- 6.
Qualitätsmanagement,
- 7.
Auftragsannahme, Arbeitsplanung und -organisation
- 8.
Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,
- 9.
Steuern von Produktionsprozessen,
- 10.
Bereitstellen und Einsetzen von Verpackungsmaterialien sowie Verpacken von Produkten,
- 11.
Lagern von Materialien und Produkten,
- 12.
Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen.