Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Pflichten der Betreiber
§ 3 | Grundlegende Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen |
§ 4 | Gefährdungsbeurteilung |
§ 5 | Schutzmaßnahmen |
§ 6 | Zusammenarbeit mit anderen Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
§ 7 | Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen |
§ 8 | Betriebsverbot |
Abschnitt 3
Aufgaben und Pflichten
der zugelassenen Überwachungsstellen
§ 9 | Durchführung von Prüfungen |
§ 10 | Feststellung von Mängeln, Nachprüfung |
§ 11 | Anlagenkataster |
§ 12 | Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten |
§ 13 | Erfahrungsaustausch |
§ 14 | Mitteilungspflichten gegenüber der Zulassungsbehörde |
Abschnitt 4
Zulassung von Prüfstellen als
zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht
Unterabschnitt 1
Anforderungen an Prüfstellen
für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
§ 15 | Grundlegende Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle |
§ 16 | Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von zugelassenen Überwachungsstellen |
§ 17 | Anforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen |
Unterabschnitt 2
Einrichtung, Aufgaben und
Befugnisse der Zulassungsbehörde
§ 18 | Einrichtung der Zulassungsbehörde |
§ 19 | Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen |
§ 20 | Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen |
§ 21 | Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen |
§ 22 | Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen |
§ 23 | Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
§ 24 | Duldung des Aufsichtshandelns der Zulassungsbehörde |
§ 25 | Übermittlungspflichten |
Abschnitt 5
Aufsichtsbehörden
§ 26 | Zuständigkeit für die Aufsicht |
§ 27 | Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
§ 28 | Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungspflicht |
§ 29 | Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse |
§ 30 | Information der Zulassungsbehörde |
Abschnitt 6
Verordnungsermächtigungen, Bußgeld-
und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften
§ 31 | Verordnungsermächtigungen |
§ 32 | Bußgeldvorschriften |
§ 33 | Strafvorschriften |
§ 34 | Übergangsvorschriften |