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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung AA - AABGebV)
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
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