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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)
Inhaltsübersicht 

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
§  3aBerichtspflichten; Phosphoruntersuchungen
Teil 2
Anforderungen an die Verwertung
von Klärschlamm, Klärschlammgemisch
und Klärschlammkompost auf und in Böden
Abschnitt 1
Untersuchungspflichten
§  4Bodenbezogene Untersuchungspflichten
§  5Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten
§  6Beschränkte Klärschlammuntersuchung
Abschnitt 2
Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene
§  7Bodenbezogene Grenzwerte
§  8Klärschlammbezogene Grenzwerte
§  9Rückstellprobe
§ 10Analysefehler und Messtoleranzen
§ 11Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene
Abschnitt 3
Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
§ 12Abgabe von Klärschlamm
§ 13Bereitstellung von Klärschlamm
§ 14Auf- oder Einbringungsmenge
§ 15Beschränkung der Klärschlammverwertung
Abschnitt 4
Anzeige- und Lieferscheinverfahren
§ 16Anzeigeverfahren
§ 17Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung
§ 18Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
Teil 3
Anforderungen an
die regelmäßige Qualitätssicherung
§ 19Regelmäßige Qualitätssicherung
Abschnitt 1
Träger der Qualitätssicherung
§ 20Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung
§ 21Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung
§ 22Sachverständige
§ 23Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung
§ 24Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung
§ 25Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung
Abschnitt 2
Qualitätszeichennehmer
§ 26Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers
§ 27Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens
§ 28Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung
Abschnitt 3
Fortlaufende Überwachung
nach Erteilung des Qualitätszeichens
§ 29Fortlaufende Überwachung
§ 30Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung
§ 31Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts
Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen zur
Probenuntersuchung und zur Registerführung
§ 32Probenuntersuchung
§ 33Unabhängige Untersuchungsstellen
§ 34Registerführung
§ 35Auf- oder Einbringungsplan
Teil 5
Schlussbestimmungen
§ 36Ordnungswidrigkeiten
§ 37Bereits erteilte Qualitätszeichen
§ 38Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse
§ 39Bestehende Untersuchungsstellen
Anlage 1(zu § 8 Absatz 1)
Zusätzliche Grenzwerte für im Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost enthaltene Schadstoffe
Anlage 2(zu § 32 Absatz 2 und 3)
Probenuntersuchung
Anlage 3(zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4)
Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen