Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost |
§ 3a | Berichtspflichten; Phosphoruntersuchungen |
Teil 2
Anforderungen an die Verwertung
von Klärschlamm, Klärschlammgemisch
und Klärschlammkompost auf und in Böden
Abschnitt 1
Untersuchungspflichten
§ 4 | Bodenbezogene Untersuchungspflichten |
§ 5 | Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten |
§ 6 | Beschränkte Klärschlammuntersuchung |
Abschnitt 2
Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene
§ 7 | Bodenbezogene Grenzwerte |
§ 8 | Klärschlammbezogene Grenzwerte |
§ 9 | Rückstellprobe |
§ 10 | Analysefehler und Messtoleranzen |
§ 11 | Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene |
Abschnitt 3
Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
§ 12 | Abgabe von Klärschlamm |
§ 13 | Bereitstellung von Klärschlamm |
§ 14 | Auf- oder Einbringungsmenge |
§ 15 | Beschränkung der Klärschlammverwertung |
Abschnitt 4
Anzeige- und Lieferscheinverfahren
§ 16 | Anzeigeverfahren |
§ 17 | Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung |
§ 18 | Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost |
Teil 3
Anforderungen an
die regelmäßige Qualitätssicherung
§ 19 | Regelmäßige Qualitätssicherung |
Abschnitt 1
Träger der Qualitätssicherung
§ 20 | Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung |
§ 21 | Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung |
§ 22 | Sachverständige |
§ 23 | Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung |
§ 24 | Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung |
§ 25 | Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung |
Abschnitt 2
Qualitätszeichennehmer
§ 26 | Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers |
§ 27 | Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens |
§ 28 | Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung |
Abschnitt 3
Fortlaufende Überwachung
nach Erteilung des Qualitätszeichens
§ 29 | Fortlaufende Überwachung |
§ 30 | Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung |
§ 31 | Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts |
Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen zur
Probenuntersuchung und zur Registerführung
§ 32 | Probenuntersuchung |
§ 33 | Unabhängige Untersuchungsstellen |
§ 34 | Registerführung |
§ 35 | Auf- oder Einbringungsplan |
Teil 5
Schlussbestimmungen
§ 36 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 37 | Bereits erteilte Qualitätszeichen |
§ 38 | Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse |
§ 39 | Bestehende Untersuchungsstellen |
Anlage 1 | (zu § 8 Absatz 1) Zusätzliche Grenzwerte für im Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost enthaltene Schadstoffe |
Anlage 2 | (zu § 32 Absatz 2 und 3) Probenuntersuchung |
Anlage 3 | (zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4) Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen |