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Hessen

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) *)  1)
Vom 7. Juni 2013

Anlage

zu § 1

Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis

Gegenstand

Nr.

Abnahme einer Versicherung an Eides statt

641

Akteneinsicht zur Schadensregulierung

573

Alarmierung der Polizei

53

Angelegenheiten der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden

5

Auskunft nach dem Personenstandsgesetz

654, 655, 656

Ausspielungen

431

Beglaubigungen und Bescheinigungen nach dem Personenstandsgesetz

643, 644

Begründung einer Lebenspartnerschaft

63

Berufsqualifikationsfeststellung

9

Bescheinigungen der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden

572

Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft

62

Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz

642, 643

Bestattungswesen

41

Brandschutz

59

Ehefähigkeitszeugnis

62

Eheschließung

61

Einsätze bei Veranstaltungen

511

Einsätze wegen Ansammlungen

512

Einwohnermeldewesen

42

Enteignungsrechtliche Angelegenheiten

1

Ersatzvornahme

544

Europäischer Feuerwaffenpass

742

Falschalarm

531

Feiertagsrecht

2

Freiheitsentziehungsgesetz

575

Friedhofswesen

41

Fundrecht

47

Gefährliche Hunde

45

Gefährliche Tiere

546

Geldwäschegesetz

8

Kampfmittelräumdienst

574

Lotterien

431

Namensänderung, öffentlich-rechtliche

66

Ordnungsrechtliche Angelegenheiten

4

Personenstandsurkunden

65

Personenstandswesen

6

Pferdewetten nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz

4318

Polizeigewahrsam

5622

Reinigung beschmutzter Räume oder Fahrzeuge

5623

Rettung von Menschen

571

Ruhestörungen

5612

Sachausstattung der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden

58

Schlichtung von Streitigkeiten

5611

Schießstätten

73

Sicherstellung

542

Spielbanken

432

Spielvermittler

4315

Sportwetten

431

Stiftungsrecht

32

Titel, Orden und Ehrenzeichen

48

Tötung eines Tieres

547

Transport von Personen

5621

Transportbegleitung

52

Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme

541

Unmittelbarer Zwang

545

Verbringen oder Mitnahme von Waffen oder Munition

74

Vereinsrecht

31

Verkehrsmaßnahmen, polizeiliche

526

Verpflegung durch polizeieigene Küche

5624

Versammlungswesen

46

Verwahrung sichergestellter Gegenstände

543

Verwahrung von Gegenständen

55

Vortäuschen einer Gefahrenlage oder einer Straftat

5322

Waffenbesitzkarte

711

Waffenhandel

717

Waffenrechtliche Angelegenheiten

7

Waffenrechtliche Vorortkontrolle

765

Waffenschein

721

Verwaltungskostenverzeichnis

Nr.

Gegenstand

Bemessungs-

grundlage

Gebühr

EUR

1

2

3

4

1

Enteignungsrechtliche Angelegenheiten

Amtshandlungen nach dem Hessischen Enteignungsgesetz (HEG)

Die für Amtshandlungen nach dem Hessischen Enteignungsgesetz festgesetzten Gebührensätze gelten auch für entsprechende Amtshandlungen aufgrund enteignungsrechtlicher Vorschriften in anderen Gesetzen.

 

 

101

Ermächtigung zur Durchführung von Vorarbeiten nach § 9 Abs. 1 Satz 2

 

121 bis 605

102

Entscheidung über Ansprüche nach § 10 Abs. 5

 

121 bis 605

103

Planfeststellungsbeschluss nach § 14

 

484 bis 6050

104

Verlängerung der Frist für die Ausführung des Vorhabens nach § 16 Abs. 3

 

60 bis 3025

105

Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 17

 

360 bis 2 900

106

Niederschrift über die Einigung nach § 27 Abs. 2 oder über die Teileinigung nach § 28 Abs. 1

 

440 bis 750

107

Entschädigungsfestsetzung aufgrund einer Teileinigung nach § 28 Abs. 2

 

360 bis 1 450

108

Enteignungsbeschluss nach § 30 Abs. 1 bis 4

 

550 bis 2 900

109

Teilenteignungsbeschluss nach § 30 Abs. 5

 

440 bis 2 900

110

Verlängerung des Laufs der Verwendungsfrist nach § 31 Abs. 2

 

253

111

Ausführungsanordnung nach § 35

 

187

2

Feiertagsgesetz

Amtshandlungen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz (HFeiertagsG)

 

 

21

Befreiung von einer Beschränkung oder einem Verbot nach § 14 Abs. 1

 

30 bis 907

22

Befreiung für den vollautomatischen Betrieb von mit Tankstellen verbundenen Autowaschanlagen nach § 14 Abs. 2

 

302 bis 1 210

3

Vereins- und stiftungsrechtliche Angelegenheiten

 

 

31

Vereinsrecht

 

 

311

Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

 

90 bis 1 512

312

Genehmigung der Änderung der Satzung eines Vereins, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, nach § 33 Abs. 2 BGB

 

30 bis 605

313

Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins nach § 43 BGB

 

90 bis 1 512

314

Bescheinigung über die Zusammensetzung des Vorstandes eines Vereins, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht

 

92

32

Stiftungsrecht

Amtshandlungen nach dem Hessischen Stiftungsgesetz

 

 

321

Anerkennung oder Aufhebung einer Stiftung oder Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung nach §§ 3 und 9

 

181 bis 3 630

322

Genehmigung einer Verfassungsänderung oder einer Zweckänderung einer Stiftung nach § 9

 

173 bis 577

323

Aufsichtsmaßnahme nach § 12 Abs. 1, §§ 13, 15 oder 16, soweit diese durch einen Verstoß gegen stiftungsrechtliche Vorschriften veranlasst ist

nach Zeitaufwand

 

324

Bescheinigung über die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs einer Stiftung nach § 17a Abs. 5

 

92

325

Amtshandlungen bei Stiftungen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen

 

gebührenfrei

4

Ordnungsrechtliche Angelegenheiten

 

 

41

Friedhofs- und Bestattungswesen

Amtshandlungen nach dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)

 

 

411

Erlaubnis zur Bestattung außerhalb der öffentlichen Friedhöfe nach § 4 Abs. 2

 

302 bis 1 925

412

Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Benutzung von Leichenhallen nach § 17 Abs. 2

 

12 bis 48

413

Zulassung einer Ausnahme vom Verbot, Leichen öffentlich auszustellen, oder Gestattung der Bestattung ohne Sarg nach § 18 Abs. 2

 

12 bis 48

414

Prüfung der Zulässigkeit einer Erdbestattung nach § 19 Abs. 1 oder einer Feuerbestattung nach § 20 Abs. 1

 

12 bis 48

415

Erlaubnis zur Beisetzung der Aschereste einer Leiche außerhalb einer Urnenhalle, eines Urnenhains, einer Urnenwand, einer Urnengrabstelle oder eines Grabes nach § 20 Abs. 3 Satz 2

 

60 bis 605

416

Erteilung eines Leichenpasses nach § 22 Abs. 3

 

28

417

Genehmigung einer Ausnahme von der Pflicht, zur Leichenbeförderung nur solche Personenkraftwagen zu benutzen, die hierfür eingerichtet sind und nur zu diesem Zweck verwendet werden, nach § 25 Abs. 2

 

28

418

Erlaubnis zum Umbetten einer Leiche oder Urne nach § 26 Abs. 2 und 3

 

58 bis 577

42

Einwohnermeldewesen

Amtshandlungen der Meldebehörden nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

 

 

421

Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 4 Satz 1, im elektronischen Verfahren in Verbindung mit § 50 Abs. 4 Satz 2

 

 

4211

bis 13 Einwohner

je Einwohner

9

4212

14 bis 50 Einwohner

 

121

4213

51 bis 100 Einwohner

 

176

4214

über 100 Einwohner

 

236

422

Melderegisterauskunft nach § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1, § 49 Abs. 1 bis 3 oder Datenübermittlung an ausländische Stellen nach § 35, soweit für diese keine Gebührenfreiheit besteht,

 

 

4221

wenn die Melderegisterauskunft oder die Datenübermittlung über einzelne oder eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner erfolgt

je Einwohner

9

4222

wenn sie als automatisierte Melderegisterauskunft oder automatisierte Datenübermittlung über einzelne oder eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner nach § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1, § 49 Abs. 1 bis 3 oder § 35, auch aufgrund von automatisierten Abrufverfahren, erfolgt

je Einwohner

5

423

Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 4, § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1 oder Datenübermittlung nach § 35, deren Erteilung oder Übermittlung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (insbesondere bei Rückgriff auf die nach § 13 Abs. 2 gesondert aufzubewahrenden Daten)

je Einwohner

30 bis 90

424

Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 4, § 44 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1 oder Datenübermittlung nach § 35, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind

je Einwohner

60 bis 363

425

Gruppenauskunft nach § 46 oder Melderegisterauskunft nach § 50 Abs. 1 bis 3; neben der Gebühr sind die Kosten je Auskunft in voller Höhe zu erstatten, die durch den Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage entstehen

je Auskunft

30 bis 605 

426

Melderegisterauskünfte oder Datenübermittlungen zu nicht wirtschaftlichen Zwecken an den kirchlichen Suchdienst, den Internationalen Suchdienst, den Suchdienst des Deutschen und des Hessischen Roten Kreuzes, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. oder an Einrichtungen, die wissenschaftlichen oder Unterrichts- und Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind, an sonstige Hilfsorganisationen oder Stiftungen, die im medizinischen oder sozialen Bereich kranken oder bedürftigen Menschen helfen, sowie an Institutionen der Tierpflege und Tierhilfe

 

gebührenfrei

427

Meldebescheinigung (zum Beispiel Aufenthaltsbescheinigung, zusätzliche Meldebestätigung)

je Bescheinigung

9

4271

wenn die Erteilung größeren Verwaltungsaufwand verursacht (insbesondere bei Rückgriff auf die nach § 13 Abs. 2 gesondert aufzubewahrenden Daten)

je Bescheinigung

30 bis 90

4272

amtliche Meldebestätigung nach § 24 Abs. 2

 

gebührenfrei

43

Glücksspiele und Spielbanken

 

 

431

Glücksspiele (Lotterien, Ausspielungen, Sport- und Pferdewetten)

Amtshandlungen nach dem Hessischen Glücksspielgesetz (HGlüG), dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und dem Rennwett- und Lotteriegesetz

 

 

4311

Erlaubnis für das Veranstalten oder Vermitteln einer Lotterie, Ausspielung oder Sportwette nach § 9 Abs. 1 HGlüG und nach § 4 Abs. 1 GlüStV

 

 

43111

für die ersten 50 Millionen Euro Spielkapital

2,5 v. T. des Spielkapitals

mindestens 110

43112

für die weiteren 50 Millionen Euro Spielkapital zusätzlich

1,5 v. T. des Spielkapitals

 

43113

für das über 100 Millionen Euro hinausgehende Spielkapital zusätzlich

0,5 v. T. des Spielkapitals

 

4312

Änderung der Erlaubnis nach Nr. 4311

 

 

43121

bei gleichbleibendem Spielkapital

 

52 bis 10 500

43122

bei Erhöhung des Spielkapitals

 

105 bis 21 000

 

Spielkapital im Sinne der Nr. 4311 bis 43122 ist die für die Dauer der Erlaubnis erwartete Summe der Einsätze in Hessen.

 

 

4313

Amtshandlungen bei Lotterien und Ausspielungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen und deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird

 

gebührenfrei

4314

Erlaubnis zum Betreiben einer Annahmestelle oder einer Wettvermittlungsstelle nach § 10 Abs. 8 HGlüG oder zum Betrieb einer örtlichen Verkaufsstelle nach § 11 Abs. 2 und 3 HGlüG

 

52 bis 1 000

4315

Erlaubnis zur Betätigung als gewerblicher Spielvermittler nach § 15 Abs. 1 HGlüG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GlüStV

 

210 bis 2 100

4316

Amtshandlungen im ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GlüStV

 

 

43161

Änderung der Konzession nach § 4a oder der Erlaubnis nach § 27 Abs. 2 Satz 2 GlüStV

 

500 bis 20 000

43162

Ablehnung oder Rücknahme des Antrags auf Erteilung einer Konzession nach § 4a oder einer Erlaubnis nach § 27 Abs. 2 Satz 2 GlüStV

nach Zeitaufwand

höchstens 20 000

4317

Amtshandlungen der Glücksspielaufsicht nach dem Glücksspielstaatsvertrag außerhalb des ländereinheitlichen Verfahrens

 

43171

Überwachung der Einhaltung der nach dem Glücksspielstaatsvertrag bestehenden oder aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GlüStV, wenn der Verpflichtete hierzu besonderen Anlass gegeben hat

nach Zeitaufwand

43172

Anordnung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2

nach Zeitaufwand

43173

Untersagung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und 4

nach Zeitaufwand

43174

Duldungsverfügung für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten

nach Zeitaufwand

4318

Amtshandlungen bei Pferdewetten nach § 27 Abs. 1 GlüStV in Verbindung mit dem Rennwett- und Lotteriegesetz

 

43181

Erlaubnis des Betriebs eines Totalisators aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde nach § 1 Abs. 1 und 4 des Rennwett- und Lotteriegesetzes mit einem Umsatz

431811

bis 1 Million Euro

264

431812

über 1 Million Euro

792

43182

Erlaubnis für eine Buchmacherin oder einen Buchmacher nach § 2 Abs. 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes

462 bis 3 300

43183

Erlaubnis für eine Örtlichkeit, wo Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden, nach § 2 Abs. 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes

66 bis 660

43184

Erlaubnis für eine Buchmachergehilfin oder einen Buchmachergehilfen nach § 2 Abs. 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes

231 bis 1 320

432

Spielbankgesetz

Amtshandlungen nach dem Hessischen Spielbankgesetz

 

 

4321

Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank nach § 3 Abs. 1

 

6 600 bis 22 000

4322

Änderung der Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank

 

550 bis 11 000

4323

Genehmigung eines Rechtsgeschäfts, das aufgrund der Spielbankerlaubnis einer Genehmigungspflicht unterliegt

 

550 bis 8 250

44

(aufgehoben)

 

 

45

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden

Amtshandlungen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)

 

 

451

Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1

 

86 bis 302

452

Vorläufige Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2

 

60 bis 121

453

Erlaubnis zum Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken nach § 11 Abs. 2

 

60 bis 181

454

Untersagung nach § 1 Abs. 4 oder Anordnung nach § 9 Abs. 3

 

28 bis 173

455

Benennung als sachverständige Person oder Stelle nach § 6 Abs. 3

 

150 bis 300

456

Verlängerung der befristeten Benennung als sachverständige Person oder Stelle nach § 6 Abs. 3

 

100 bis 200

46

Versammlungswesen

Amtshandlungen nach dem Versammlungsgesetz

 

 

461

Ermächtigung zum Erscheinen mit Waffen zu einer öffentlichen Versammlung oder zu einem Aufzug nach § 2 Abs. 3

je Ermächtigung

62

47

Fundrecht

 

 

 

Aufbewahrung einer Fundsache (§ 967 BGB)

3 % des Wertes

mindestens 7

48

Titel, Orden und Ehrenzeichen

Amtshandlungen nach der Hessischen Ausführungsverordnung zum Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen

 

 

481

Ausstellung einer Ersatzurkunde nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

 

68

482

Genehmigung zum Erwerb von Orden und Ehrenzeichen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

 

123

5

Angelegenheiten der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden

 

 

51

Einsätze bei Veranstaltungen und wegen Ansammlungen

 

 

511

Einsätze bei Veranstaltungen, wenn die Veranstaltungen im überwiegend wirtschaftlichen Interesse stattfinden und mit den Einsätzen Ordnungsaufgaben erfüllt werden, die der Veranstalterin oder dem Veranstalter oder der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter obliegen

nach Zeitaufwand je Einsatz

mindestens 73

512

Einsätze wegen einer öffentlichen Ansammlung aufgrund eines Aufrufes oder dessen Weiterverbreitung in einem Sozialen Netzwerk, wenn die aufrufende oder den Aufruf weiterverbreitende Person die öffentliche Ansammlung schuldhaft herbeigeführt hat und die Behörde den die Ansammlung bildenden Personen eine Platzverweisung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung erteilt hat

nach Zeitaufwand

 

52

Transportbegleitung und andere mit Transporten zusammenhängende polizeiliche Verkehrsmaßnahmen

Polizeiliche Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten, Transporten mit gefährlichen Gütern, Geld- und Werttransporten sowie andere polizeiliche Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit Transporten

 

 

521

Begleitung mit einem Kraftfahrzeug sowie Hin- und Rückfahrt des Kraftfahrzeuges

nach Zeitaufwand

 

522

Begleitung mit einem Boot sowie Hin- und Rückfahrt des Bootes

 

 

5221

bis 110 kW (150 PS)

je ¼ Stunde

50

5222

über 110 kW (150 PS)

je ¼ Stunde

63

523

Begleitung mit einem

 

 

5231

Hubschrauber sowie Hin- und Rückflug des Hubschraubers

je ¼ Stunde

700

5232

Flächenflugzeug sowie Hin- und Rückflug des Flächenflugzeugs

je ¼ Stunde

190

524

Begleitung ohne Dienstfahrzeuge

 

 

5241

Begleitung je Bediensteter

nach Zeitaufwand

 

5242

Fahrt zum und Rückfahrt vom Transport

 

 

52421

je Begleitperson

nach Zeitaufwand

 

52422

je Fahrer

nach Zeitaufwand

 

52423

Fahrtstrecke

je Fahrzeug und je km

0,65

525

Ausfall eines Transports, ohne dass die Polizei rechtzeitig davon unterrichtet und deshalb eingesetzt worden ist

Nr. 5242 bis 52423 und Nr. 527

 

526

Durchführung einer Verkehrsregelung bei Transporten mit Personal und Fahrzeugen, welche noch nicht durch Nr. 521 bis 52423 erfasst sind

nach Zeitaufwand

 

527

Wartezeiten der Fahrzeugbesatzung oder der Begleitperson, die die Polizei nicht zu vertreten hat, wenn eine viertel Stunde überschritten ist

nach Zeitaufwand

 

528

Begleitung von Kunsttransporten und Transporten kulturell oder historisch wertvoller Gegenstände einschließlich Wartezeiten, wenn der Absender oder Empfänger der Gegenstände eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Bundesgebiet ist oder der Absender oder der Empfänger die Gegenstände ohne Gewinnabsicht im Bundesgebiet der Öffentlichkeit zugänglich macht

 

gebührenfrei

529

Auslagen sind bei gebührenfreien Amtshandlungen nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

53

Polizeieinsatz bei Alarmierung

 

 

531

Polizeieinsatz bei Falschalarm

 

 

5311

Auslösung einer Alarm-, Gefahrenmelde-, Signal-, Warn- oder Notrufanlage, eines Notrufsystems oder einer vergleichbaren Anlage oder eines vergleichbaren Systems einschließlich technischer Störungen oder Unterbrechungen des Übertragungsweges zur Alarmweiterleitung, wenn von der Polizei Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Gefahrenlage nicht festgestellt werden

Hat der Betreiber der Anlage oder des Systems die Entgegennahme von Alarmen einem Dritten (Bewachungsgewerbe, Notruf- und Serviceleitstelle, Interventionsstelle, Servicezentrale oder vergleichbare Stelle) übertragen und hat dieser den Alarm an die Polizei weitergeleitet, ist der Dritte Kostenschuldner.

je Einsatz

200

5312

Wie Nr. 5311, wenn die Alarmmeldung mit automatischen Einrichtungen oder Geräten an die Notrufnummer 110 oder an eine andere Telekommunikationseinrichtung der Polizei weitergeleitet wurde

je Einsatz

200

532

Polizeieinsatz bei

 

 

5321

grob fahrlässiger Alarmierung oder grob fahrlässiger Veranlassung einer Alarmierung

je Einsatz

200

5322

missbräuchlicher Alarmierung oder Vortäuschen einer Gefahrenlage oder einer Straftat

nach Zeitaufwand je Einsatz

mindestens 200

5323

einer ursprünglich berechtigten Alarmierung oder Mitteilung einer Gefahrenlage nach Wegfall des Einsatzgrundes, der Einsatz jedoch fortgesetzt werden musste, weil der allgemein üblichen Benachrichtigungspflicht über den Wegfall der Gefahrenlage nicht nachgekommen wurde; gebührenpflichtig ist der Einsatz ab dem Zeitpunkt einer möglichen Benachrichtigung

nach Zeitaufwand je Einsatz

mindestens 200

533

Bei Nr. 531 bis 5321 sind Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen mit der Gebühr abgegolten.

 

 

534

Die Regelung nach Konzessionsverträgen bleibt unberührt.

 

 

54

Amtshandlungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)

 

 

541

Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 8

nach Zeitaufwand je Einzelfall

mindestens 66

542

Sicherstellung nach § 40 bei einem Zeitaufwand

 

 

5421

bis zu ¼ Stunde

 

gebührenfrei

5422

über ¼ Stunde bis zu 1 Stunde

je Einzelfall

66

5423

über 1 Stunde

nach Zeitaufwand

 

543

Verwahrung sichergestellter Gegenstände

Nr. 55 bis 559

 

544

Ersatzvornahme nach § 49

nach Zeitaufwand je Einzelfall

mindestens 66

545

Anwendung unmittelbaren Zwanges nach § 52 bei einem Zeitaufwand

 

5451

bis zu 1 Stunde

je Einzelfall

66

5452

über 1 Stunde

nach Zeitaufwand

 

5453

Anwendung unmittelbaren Zwanges

1.

im Zusammenhang mit

a)

der Rettung von Menschen (Nr. 571), soweit die Amtshandlung gebührenfrei ist,

b)

Maßnahmen nach dem Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen (Nr. 575),

c)

der Durchsetzung von Räumungsverfügungen, wenn der Betroffene aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage war, den Verwaltungsakt zu befolgen,

d)

einem Einsatz bei Familienstreitigkeiten, wenn dieser kostenfrei ist (Nr. 561);

2.

in Bagatellfällen, wenn der unmittelbare Zwang mit nur geringem polizeilichen Aufwand angewendet wird; dies gilt nicht für das Wegtragen von Personen

 

gebührenfrei

546

Zulassung einer Ausnahme von dem Verbot der nicht gewerbsmäßigen Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art nach § 43a Abs. 1 Satz 3

nach Zeitaufwand

 

547

Anordnung der Tötung eines Tieres nach § 42 Abs. 4

 

28 bis 289

55

Verwahrung von Gegenständen in einem Raum oder auf einem Gelände des Landes; bei nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten beschlagnahmten Gegenständen jedoch erst nach deren Freigabe

 

 

551

ein Fahrrad oder ein Fahrrad mit Hilfsmotor

je Tag

2

552

ein Kraftrad

je Tag

4

553

ein Personenkraftwagen, ein Lastkraftwagen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, ein Anhänger mit einer Achse oder eine Zugmaschine

je Tag

8

554

ein Lastkraftwagen über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, ein Omnibus, eine Sattelzugmaschine oder ein Anhänger mit zwei Achsen

je Tag

16

555

ein Motor- oder Segelboot

je Tag

8

556

ein sonstiges Wasserfahrzeug

je Tag

4

557

sonstige Sachen

je Tag und je 0,5  qm Stellfläche

0,80

558

Die Mindestgebühr je gebührenpflichtiger Verwahrung beträgt

 

20

559

Verwahrung einer sonstigen Sache im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Versammlungen oder einer Fundsache, wenn die Verwahrung nur einen geringen Verwaltungsaufwand der Polizeibehörden verursacht

 

gebührenfrei

56

Polizeieinsatz bei Streitigkeiten, bei Ruhestörungen und polizeiliche Gewahrsamnahme

 

 

561

Polizeieinsatz bei Streitigkeiten und Ruhestörungen

 

 

5611

Schlichtung von Streitigkeiten durch mehr als ein einmaliges Einschreiten der Polizei innerhalb von vierundzwanzig Stunden für jedes Einschreiten oder wenn zur Beendigung der Streitigkeiten mehr als zwei Beamte erforderlich sind

je Fußstreife

je Streifenfahrzeug einschließlich Fahrzeugbesatzung

70

125

5612

Polizeieinsatz bei Ruhestörungen, wenn mehr als ein einmaliges Einschreiten der Polizei innerhalb von vierundzwanzig Stunden erfolgt, für jedes Einschreiten oder wenn die Ruhestörung beim ersten Einschreiten von dem Störer nicht beendet wird

je Fußstreife

je Streifenfahrzeug einschließlich Fahrzeugbesatzung

70

125

5613

Bei Nr. 561 bis 5612 sind Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen mit der Gebühr abgegolten.

 

 

562

Polizeiliche Gewahrsamnahme von verantwortlichen Personen nach § 32 HSOG

 

 

5621

Transport

 

 

56211

Transport von Personen

je Person

50

56212

Die Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen sind mit der Gebühr abgegolten.

 

 

56213

Transport von hilfsbedürftigen Personen mit Ausnahme von Betrunkenen und Süchtigen

 

gebührenfrei

5622

Polizeigewahrsam

 

 

56221

bis zu 6 Stunden

 

45

56222

über 6 Stunden

je weitere 6 Stunden

8

5623

Reinigung beschmutzter Räume oder Fahrzeuge

nach Zeitaufwand

 

5624

Verpflegung durch polizeieigene Küche

je Mahlzeit

3,50 bis 10

57

Sonstige Amtshandlungen der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden

 

 

571

Rettung von Menschen

 

 

5711

Suche, Rettung oder Bergung von Menschen, soweit nicht die in Nr. 5712 genannten Voraussetzungen vorliegen

 

gebührenfrei

5712

Suche, Rettung oder Bergung von Menschen, wenn die den Einsatz veranlassende Gefahr vorsätzlich herbeigeführt worden ist oder der Einsatz deshalb notwendig geworden ist oder fortgesetzt werden musste, weil der allgemein üblichen Benachrichtigungspflicht über den Wegfall der Gefahrenlage nicht nachgekommen wurde

nach Zeitaufwand

 

5713

Bei einem Einsatz zur Verhinderung eines Suizids gilt die Gefahr nicht als vorsätzlich im Sinne der Nr. 5712 herbeigeführt.

 

 

5714

Auslagen sind bei gebührenfreien Amtshandlungen nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

 

572

Bescheinigungen

 

 

5721

Ausstellung von Bescheinigungen zu ausschließlich zivilrechtlichen Zwecken

je Bescheinigung

15 bis 605

5722

einfache schriftliche Bescheinigung

 

kostenfrei

573

Akteneinsicht zur Schadensregulierung

 

 

5731

Gewährung von Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie der bei der Polizei entstandenen Unfallakte an Unfallbeteiligte oder Versicherungen durch die Polizeibehörde

 

12

574

Kampfmittelräumdienst

 

 

5741

Auswertung von Luftbildern und fachliche Stellungnahme auf Anforderung

 

20

57411

im Bauleitplanverfahren als Träger öffentlicher Belange oder im Rahmen der Beteiligung durch Träger öffentlicher Belange nach § 4 des Baugesetzbuchs

kostenfrei

57412

im Übrigen

je Anforderung

60

575

Amtshandlungen nach dem Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen

 

 

5751

Amtshandlungen nach § 10

 

gebührenfrei

5752

Auslagen sind nur insoweit zu erheben, als sie durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

 

58

Einsatz oder Bereitstellung der Sachausstattung der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden bei kostenpflichtigen Amtshandlungen bei Berechnung nach Zeitaufwand (ohne Personal- und Transportkosten)

 

 

581

Einsatz oder Bereitstellung von Tieren oder Sachen

 

 

5811

eines Diensthundes

je ¼ Stunde

2,50

5812

eines Dienstpferdes

je ¼ Stunde

4,50

5813

eines leichten Absperrgitters

 

 

58131

bis zu drei Tagen

 

7

58132

für jeden weiteren Tag zusätzlich

 

3,50

5814

eines schweren Absperrgitters

 

 

58141

bis zu drei Tagen

 

11

58142

für jeden weiteren Tag zusätzlich

 

5

5815

eines Tauchgerätes ohne Füllmaterial

je Tag

7

5816

einer sonstigen Sache

je Tag

1,50 bis 18

582

Einsatz oder Bereitstellung von Fahrzeugen der Polizei- oder Gefahrenabwehrbehörden

 

 

5821

eines Kraftrades, eines Personenkraftwagens, eines PKW-Kombis, eines Kleinbusses

je km

0,65

5822

eines Hubschraubers

je ¼ Stunde

650

5823

eines Flächenflugzeuges

je ¼ Stunde

150

5824

eines Bootes

je ¼ Stunde

12 bis 30

5825

eines sonstigen Fahrzeuges

je ¼ Stunde

7 bis 36

5826

Die in Nr. 5821 bis 5825 genannten Beträge werden als Auslagen erhoben.

 

 

59

Amtshandlungen nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG)

 

 

591

Verpflichtung zur Aufstellung, Ausstattung und Unterhaltung einer Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 1 Satz 1

nach Zeitaufwand

 

592

Zulassung einer Ausnahme nach § 14 Abs. 4 Satz 2

nach Zeitaufwand

 

593

Zulassung oder Anordnung einer gemeinsamen Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 4 Satz 3

nach Zeitaufwand

 

594

Überprüfung des Leistungsstandes einer Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 6 Satz 1

nach Zeitaufwand

 

595

Zulassung einer Ausnahme zur Übertragung von Aufgaben einer öffentlichen Feuerwehr auf eine Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 7

nach Zeitaufwand

 

596

Anerkennung einer Betriebsfeuerwehr als Werkfeuerwehr nach § 14 Abs. 8

nach Zeitaufwand

 

597

Beratung von gewerblichen oder sonstigen Betrieben oder Einrichtungen, die eine Werkfeuerwehr unterhalten

nach Zeitaufwand

 

6

Personenstandswesen

Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz (PStG), der Personenstandsverordnung (PStV) und dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

 

 

61

Eheschließung

 

 

611

Prüfung der Ehevoraussetzungen nach § 13 PStG,

 

42

6111

wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht

 

21

612

Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen nach § 29 Abs. 2 PStV,

 

21

6121

wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht

 

11

613

Vornahme der Eheschließung nach § 14 PStG

 

 

6131

in den Amtsräumen

 

 

61311

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

42

61312

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

 

63

6132

außerhalb der Amtsräume

 

 

61321

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

63

61322

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

 

94

61323

bei Vorliegen einer lebensgefährlichen Erkrankung nach § 13 Abs. 3 PStG

 

gebührenfrei

62

Ehefähigkeitszeugnis, Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft

 

 

621

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 39 PStG oder einer Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft nach § 39a PStG

 

42

6211

wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht

 

21

6212

wenn die Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist

 

gebührenfrei

622

Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder einer Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft für eine Ausländerin oder einen Ausländer

 

42

63

Begründung einer Lebenspartnerschaft

 

 

631

Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach § 17 Satz 1 in Verbindung mit § 13 PStG

 

42

6311

wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht

 

21

632

Erneute Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach § 30 Satz 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 2 PStV

 

21

6321

wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht

 

11

633

Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft

 

 

6331

in den Amtsräumen

 

 

63311

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

42

63312

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

 

63

6332

außerhalb der Amtsräume

 

 

63321

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

63

63322

außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten

 

94

63323

bei Vorliegen einer lebensgefährlichen Erkrankung nach § 17 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 PStG

 

gebührenfrei

64

Beurkundungsgrundlagen, Beurkundungen, Beglaubigungen und Bescheinigungen

 

 

641

Abnahme einer Versicherung an Eides statt

 

32

642

Beurkundung

 

 

6421

einer im Ausland geschlossenen Ehe nach § 34 Abs. 1 PStG

 

84

6422

einer vor einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe zwischen Ausländern nach § 34 Abs. 2 PStG

 

84

6423

einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft nach § 35 Abs. 1 PStG

 

84

6424

einer im Ausland erfolgten Geburt oder eines Sterbefalls im Ausland nach § 36 Abs. 1 PStG

 

42

643

Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung

 

 

6431

zur Namensführung von Ehegatten nach § 41 Abs. 1 PStG oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern nach § 42 Abs. 1 PStG

 

21

6432

zur Namensangleichung nach § 43 Abs. 1 PStG

 

21

6433

zur Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft nach § 44 Abs. 1 und 2 PStG

 

gebührenfrei

6434

zur Namensführung des Kindes nach § 45 Abs. 1 PStG

 

21

6435

zur Namensführung, wenn der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zu führende Name bei der Eheschließung oder bei der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt wird oder der Geburtsname des Kindes bestimmt wird und das Kind dadurch erstmals einen Geburtsnamen erhält

 

gebührenfrei

644

Bescheinigungen über Erklärungen zur Namensführung nach § 46 PStV

 

11

65

Personenstandsurkunden

 

 

651

Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 PStG, §§ 48 bis 52 PStV

 

 

6511

Ausstellung einer Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde, eines beglaubigten Registerausdrucks oder einer beglaubigten Abschrift aus der Sammlung der Todeserklärungen nach § 55 Abs. 1 PStG

 

11

6512

Ausstellung einer Personenstandsurkunde durch ein anderes als das für die Ausstellung zuständige Standesamt durch Ausdruck und Beglaubigung der vom registerführenden Standesamt übermittelten Daten nach § 56 Abs. 4 Satz 2 PStG

 

9

6513

Übermittlung der Urkundsdaten durch das registerführende Standesamt an das Ausstellungsstandesamt nach § 56 Abs. 4 Satz 1 PStG

 

9

6514

für ein zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird

 

5

652

Erteilung von Personenstandsurkunden an Behörden und Gerichte nach § 65 PStG

 

gebührenfrei

653

Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie nach § 52 PStV

 

11

654

Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag oder Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten nach § 62 Abs. 2 PStG

 

6541

wenn sich die Auskunft oder Einsicht nur auf die zur antragstellenden Person gespeicherten Daten bezieht

gebührenfrei

6542

im Übrigen

nach Zeitaufwand

655

Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag für Behörden und Gerichte nach § 65 PStG

 

gebührenfrei

656

Auskunft aus einem oder Einsicht in Personenstandsregister oder Sammelakten oder Gewährung der Durchsicht von Personenstandsregistern oder Sammelakten für wissenschaftliche Zwecke nach § 66 PStG

 

gebührenfrei

66

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

 

 

661

Änderung oder Feststellung eines Familiennamens nach § 3 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

 

25 bis 1 500

662

Änderung eines Vornamens nach § 11 in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

 

25 bis 500

7

Waffenrechtliche Angelegenheiten

Amtshandlungen nach dem Waffengesetz (WaffG) und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

 

 

71

Erwerb und Besitz von Waffen und Munition, Waffenhandel

 

 

711

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte

 

 

71101

für eine natürliche Person nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Waffe, sofern nicht eine Gebühr nach Nr. 71102 bis 711022 oder 71104 bis 71111 zu erheben ist

 

70

71102

für mehrere berechtigte Personen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe

 

 

711021

für die erste Person

 

70

711022

für jede weitere Person

 

35

71103

für eine juristische Person nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe

 

75

71104

für Jäger nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG

 

 

711041

in Verbindung mit § 13 Abs. 2 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Kurzwaffe

 

45

711042

in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG einschließlich der Eintragung der ersten Langwaffe

 

30

71105

für Sportschützen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG

 

 

711051

in Verbindung mit § 14 Abs. 2 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe

 

45

711052

in Verbindung mit § 14 Abs. 3 WaffG

je Schusswaffe

45

711053

in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG

 

60

71106

für Brauchtumsschützen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe

 

45

71107

für Waffensammler nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 WaffG

 

240

71108

für Erwerber einer Waffensammlung infolge Erbfalls nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 3 WaffG

 

150

71109

für Waffen- oder Munitionssachverständige nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 WaffG

nach Zeitaufwand

 

71110

für Erwerber von Schusswaffen infolge Erbfalls nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 WaffG einschließlich der Eintragung der ersten Schusswaffe

 

85

71111

für Feuerwaffen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Waffe

 

60

712

Eintragung oder Austragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte

 

 

7121

Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb einer weiteren Waffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG

 

45

7122

Eintragung einer Berechtigung einer weiteren Person zum Erwerb und Besitz oder zum Besitz einer oder mehrerer in der Waffenbesitzkarte eingetragene Schusswaffen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG

 

35

7123

Eintragung einer Berechtigung zum Besitz einer weiteren Langwaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG

 

15

7124

Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Schusswaffe nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG

 

30

7125

Eintragung einer erworbenen Waffe nach § 10 Abs. 1a WaffG, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte erhobene Gebühr abgegolten ist

 

15

7126

Eintragung einer infolge Erbfalls erworbenen Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 WaffG

 

15

7127

Eintragung oder Austragung der Sicherung einer Schusswaffe nach § 20 Abs. 6 WaffG

 

10

7128

Eintragung eines Wechsel- oder Austauschlaufes oder einer Wechseltrommel nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2 WaffG

 

15

7129

Austragung von berechtigten Personen, Waffen, Wechsel- oder Austauschläufen oder Wechseltrommeln nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG

je Person, Waffe, Lauf, Trommel

15

713

Umschreibung einer Waffenbesitzkarte

 

 

7131

aufgrund einer Änderung der verantwortlichen Person für vereinseigene Schusswaffen nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WaffG

 

30

7132

aufgrund einer Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlern nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 WaffG

 

150

714

Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition nach § 11 WaffG

 

20 bis 60

715

Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WaffG

 

50 bis 600

716

Ausstellung eines Munitionserwerbsscheines

 

 

7161

für eine natürliche Person nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG

 

31

7162

für Munitionssammler nach § 10 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 WaffG

 

50 bis 180

7163

für Munitionssachverständige nach § 10 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 WaffG

 

50

717

Waffenhandel

 

7171

Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WaffG)

 nach Zeitaufwand

7172

Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WaffG)

 nach Zeitaufwand

7173

Stellvertretererlaubnis

(§ 21a i.V. m. § 21 Abs. 1 WaffG)

 nach Zeitaufwand

7174

Bewilligung von Fristverlängerungen

(§ 21 Abs. 5 Satz 2 WaffG)

 nach Zeitaufwand

7175

Zulassung von Ausnahmen von den Handelsverboten

(§ 35 Abs. 3 Satz 2 WaffG)

 nach Zeitaufwand

7176

Amtshandlungen zur Wahrnehmung der Auskunfts- und Nachschaurechte nach § 39 Abs. 1 und 2 WaffG sowie Anordnungen nach § 39 Abs. 3 WaffG

 nach Zeitaufwand

7177

Abstempeln der Karteiblätter von Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbüchern und Bestätigung der Gesamtzahl

(§ 17 Abs. 2 Satz 2 AWaffV)

 nach Zeitaufwand

7178

Zulassen von Ausnahmen bei Führung der Waffenbücher in elektronischer Form

(§ 20 Abs. 4 AWaffV)

 nach Zeitaufwand

72

Führen und Schießen

 

 

721

Ausstellung eines Waffenscheines

 

 

7211

für gefährdete Personen nach § 10 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 19 WaffG

 

100 bis 250

7212

für Bewachungsunternehmer und -personal nach § 10 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 28 WaffG

 

150 bis 300

722

Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines

 

 

7221

für gefährdete Personen nach § 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 19 WaffG

 

80 bis 150

7222

für Bewachungsunternehmer und -personal nach § 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 WaffG

 

100 bis 250

723

Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen an Wachpersonen nach § 28 Abs. 3 WaffG

je Person

50

724

Nachträgliche Aufnahme eines Zusatzes in den Waffenschein nach § 28 Abs. 4 WaffG

 

60

725

Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG

 

50

726

Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten nach § 10 Abs. 5 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WaffG

 

30 bis 200

73

Schießstätten

 

 

731

Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte einschließlich der Abnahmeprüfung nach § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG

 

200 bis 1 000

732

Regel- oder Sonderprüfung einer Schießstätte nach § 27 WaffG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 2 bis 4 AWaffV

 

100 bis 500

74

Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes

 

 

741

Erlaubnis oder Zustimmung zum Verbringen von Waffen oder Munition

 

 

7411

in die Bundesrepublik Deutschland nach § 29 WaffG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 AWaffV

 

 

74111

gegenüber gewerbsmäßigen Waffenherstellerinnen oder -herstellern oder Waffenhändlerinnen oder -händlern als allgemeine Zustimmung nach § 29 Abs. 2 WaffG in Verbindung mit § 29 Abs. 3 AWaffV

 

80

74112

im Übrigen

 

20

7412

durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 30 WaffG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 AWaffV

 

20

7413

aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach § 31 WaffG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 AWaffV

 

 

74131

gegenüber gewerbsmäßigen Waffenherstellerinnen oder -herstellern oder Waffenhändlerinnen oder -händlern als allgemeine Erlaubnis nach § 31 Abs. 2 WaffG

 

80

74132

im Übrigen

 

20

742

Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition, Europäischer Feuerwaffenpass

 

 

7421

Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in die oder durch die Bundesrepublik Deutschland

 

 

74211

für den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 1 und 2 WaffG in Verbindung mit § 30 Abs. 1 Satz 1 AWaffV

 

20

74212

für eine Person aus einem Drittstaat nach § 32 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 4 WaffG in Verbindung mit § 30 Abs. 1 Satz 1 AWaffV

 

20

7422

Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses einschließlich der erstmaligen Eintragung von Waffen nach § 32 Abs. 6 WaffG

 

50

7423

Ein- oder Austragung von Waffen in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass nach § 32 Abs. 6 WaffG

 

15

7424

Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 6 WaffG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 2 AWaffV

 

11

7425

Änderung der sonstigen Eintragungen im Europäischen Feuerwaffenpass nach § 32 Abs. 6 WaffG

 

11

75

Zulassung einer Ausnahme

 

 

751

von den Alterserfordernissen

 

 

7511

allgemein oder für den Einzelfall nach § 3 Abs. 3 WaffG

 

50

7512

für das Schießen auf Schießstätten nach § 27 Abs. 4 WaffG

 

40

752

von den Erlaubnispflichten nach § 12 Abs. 5 WaffG

 

40 bis 150

753

für Veranstaltungen der Brauchtumspflege nach § 16 Abs. 2 WaffG

 

80

754

von der Blockierpflicht nach § 20 Abs. 7 WaffG

je Waffe

20

755

von den Beschränkungen des § 9 Abs. 1 AWaffV beim Schießen auf Schießstätten nach § 9 Abs. 2 AWaffV

 

70

756

von dem Verbot des Führens von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Abs. 2 WaffG

 

40 bis 130

76

Prüfungen, Überprüfungen, Anerkennungen und Gestattungen

 

 

761

Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG

 

15 bis 60

762

Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4 WaffG

 

20 bis 60

763

Abnahme einer Sachkundeprüfung nach § 7 Abs. 1 WaffG in Verbindung mit § 2 AWaffV

 

70 bis 250

764

Anerkennung eines Lehrgangs nach § 7 WaffG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 AWaffV

 

500 bis 1 500

765

Anlassbezogene Vorortkontrolle zur Prüfung der sicheren Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 WaffG

 

60 bis 300

766

Zulassung einer gleichwertigen oder abweichenden Aufbewahrung nach § 13 Abs. 5 bis 8 oder § 14 AWaffV

 

30 bis 150

767

Gestattung der Teilnahme am Lehrgang im Verteidigungsschießen nach § 23 Abs. 2 AWaffV

 

30 bis 150

77

Anordnungen, Untersagungen, Sicherstellung und Einziehung

 

 

771

Anordnung

 

 

7711

der Vorlage eines Zeugnisses über die Eignung nach § 6 Abs. 2 WaffG

 

50 bis 100

7712

zur Abwehr von Gefahren nach § 9 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 3 WaffG

 

20 bis 600

7713

zur Kennzeichnungspflicht nach § 25 Abs. 2 WaffG

 

20 bis 50

7714

zur Aufbewahrung nach § 36 Abs. 6 WaffG

 

20 bis 150

7715

nach § 37 Abs. 1 Satz 2 oder § 40 Abs. 5 Satz 2 WaffG

 

gebührenfrei

7716

nach § 39 Abs. 3 oder § 46 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 WaffG

 

20 bis 150

772

Untersagung

 

 

7721

nach § 41 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 WaffG

 

50 bis 400

7722

nach § 10 Abs. 4, § 12 Abs. 2 oder § 25 Abs. 1 AWaffV

 

40 bis 300

773

Sicherstellung von Gegenständen nach § 37 Abs. 1 Satz 2, § 40 Abs. 5 Satz 2 oder § 46 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 4 Satz 1 WaffG

 

20 bis 150

774

Einziehung und Verwertung oder Vernichtung von Gegenständen nach § 37 Abs. 1 Satz 3 und 4 oder § 46 Abs. 5 Satz 1 WaffG

 

20 bis 150

78

Sonstige Amtshandlungen

 

 

781

Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis, zu der die berechtigte Person Anlass gegeben hat, nach § 45 WaffG

 

40 bis 500

782

Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene, unlesbar oder anderweitig unbrauchbar gewordene waffenrechtliche Erlaubnis

 

25 bis 120

783

Ausstellung eines Folgedokuments für eine bereits vorhandene waffenrechtliche Erlaubnis (sofern Platz nicht ausreicht)

 

5 bis 60

784

Ausstellung einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 Satz 1 oder § 56 WaffG

 

gebührenfrei

785

Amtshandlungen in Bezug auf Waffen und Munition, die im dienstlichen Interesse von öffentlichen Bediensteten verwendet werden

 

gebührenfrei

8

Amtshandlungen nach dem Geldwäschegesetz

 

 

81

Prüfung der Einhaltung der im Geldwäschegesetz festgelegten Anforderungen nach § 16 Abs. 1, soweit der Verpflichtete hierzu besonderen Anlass gegeben hat

nach Zeitaufwand

 

82

Maßnahme oder Anordnung zur Sicherstellung der Einhaltung der im Geldwäschegesetz festgelegten Anforderungen oder Untersagung der Geschäfts- oder Berufsausübung nach § 16 Abs. 1

nach Zeitaufwand

 

83

Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen durch Dritte nach § 9 Abs. 3 Satz 2

nach Zeitaufwand

 

84

Anordnung der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 9 Abs. 4

nach Zeitaufwand

 

85

Anordnung und Bestimmung interner Sicherungsmaßnahmen nach § 9 Abs. 5 Satz 1 und 2

nach Zeitaufwand

 

86

Bestimmung, von der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten absehen zu können, nach § 9 Abs. 5 Satz 3

nach Zeitaufwand

 

9

Berufsqualifikationsfeststellung

 

 

Amtshandlungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und der Hessischen Laufbahnverordnung

 

91

Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise nach § 4 Abs. 1 BQFG

100 bis 600

92

Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung nach § 33 der Hessischen Laufbahnverordnung

100 bis 600

Fußnote

*) FFN 305-70

Fußnote

1) Die in der Anlage aufgeführte Gebührennummer 441 dient der Umsetzung des Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36).