Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus § 1Rechtsform der Stiftung
Unter dem Namen "Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus" wird mit Sitz in Bad Honnef-Rhöndorf eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.