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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2020 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2020 - AELV 2020)
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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