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Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Inverkehrbringen
Unterabschnitt 2
Allgemeine Vorschriften
§ 3 Registrierung
§ 4 Pflichten der Betriebe
§ 5 Anforderungen an Standardmaterial
Unterabschnitt 2
Anerkanntes Anbaumaterial von Kern- und Steinobst
§ 6 Anerkanntes Anbaumaterial
Unterabschnitt 3
Kennzeichnung und Kontrolle
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Kontrolle
§ 8a Vergleichsprüfungen
§ 8b Mitteilungen
Abschnitt 3
Ein- und Ausfuhr
§ 9 Einfuhr
§ 10 Ausfuhr
Abschnitt 4
Schlußbestimmungen
§ 11 Ausnahmen
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 13
Anlage 1 (zu § 2)
Pflanzenarten *), für die die Vorschriften dieser Verordnung gelten, wenn sie als Anbaumaterial zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden sollen
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2 und 4, § 6 Abs. 3 und § 9 Abs. 3)
Schadorganismen an Anbaumaterial bestimmter Pflanzenarten
Anlage 3 (zu § 5 Abs. 2 Nr. 3)
Besondere Anforderungen an Bestände von Anbaumaterial
Anlage 4 (zu § 6 Abs. 3)
Untersuchung auf Viren, virusähnliche Schadorganismen und Viruskrankheiten im Rahmen der Anerkennung von Anbaumaterial von Kern- und Steinobst
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