Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG) § 67Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Hochsee- und Küstenfischereistatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Fangreise und die Fangergebnisse von Fischen erhoben.