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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG)
§ 78
Einzelerhebungen
Die Holzstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:
1.
Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben,
2.
Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung.
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