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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG)
§ 88
Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Düngemittelstatistik sind die Unternehmen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in Verkehr bringen
1.
mineralische Düngemittel,
2.
Torf, Kultursubstrate und Blumenerden.
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