weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland (Außenhandelsstatistikgesetz - AHStatG)
§ 1
Gegenstand
Über den Warenverkehr mit dem Ausland wird eine Bundesstatistik durchgeführt.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular