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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland (Außenhandelsstatistikgesetz - AHStatG)
§ 17 Veröffentlichung

Artikel 19 der Verordnung (EU) 2019/2152 findet auch Anwendung auf die Veröffentlichung statistischer Ergebnisse der Außenhandelsstatistik, die nicht ausschließlich auf Erhebungsmerkmalen beruhen, die durch Unionsrecht vorgegeben sind.