Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland (Außenhandelsstatistikgesetz - AHStatG) § 17Veröffentlichung
Artikel 19 der Verordnung (EU) 2019/2152 findet auch Anwendung auf die Veröffentlichung statistischer Ergebnisse der Außenhandelsstatistik, die nicht ausschließlich auf Erhebungsmerkmalen beruhen, die durch Unionsrecht vorgegeben sind.