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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (Ankunftsnachweisverordnung - AKNV)
§ 2 Dokumentationspflichten

Die Liste der Seriennummern der Bescheinigungen (AKN-Nummern) und die Blanko-Ankunftsnachweise sind getrennt voneinander und sicher zu verwahren; die bereits vergebenen AKN-Nummern sind zu dokumentieren.