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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischwirtschaft (ALFV)
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. März 2024 außer Kraft.
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