Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie des Versorgungsausgleichs der mit Altersgeldanspruch aus dem Bundesdienst ausgeschiedenen Beamten, Richtern und Berufssoldaten (Altersgeldzuständigkeitsanordnung - AltGZustAnO) § 14Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.