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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten von Hamburg und Niedersachsen (Altes Land Pflanzenschutzverordnung - AltLandPflSchV)
§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.