das Arzneimittel nur in Verkehr gelangt, wenn auf den Behältnissen und soweit verwendet auf den äußeren Umhüllungen mindestens folgende Angaben enthalten sind:
- a)
Bezeichnung oder Code des Arzneimittels,
- b)
Name und Anschrift der verantwortlichen Person,
- c)
Chargenbezeichnung,
- d)
Art der Anwendung,
- e)
Wirkstoffbezeichnung,
- f)
Verfalldatum,
- g)
soweit erforderlich, Aufbewahrungs- und Lagerungshinweise,
- h)
Hinweis, dass das Arzneimittel ohne Genehmigung oder Zulassung im Rahmen eines Härtefallprogramms zur Verfügung gestellt wird,