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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung - AnzV)
Anlage 8 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AnzV)
PVGSI
ECB-CONFIDENTIAL

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1737 - 1738;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


PVGSI
ECB-CONFIDENTIAL


Personelle Veränderungen
bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte
einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –
(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG)


   
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
 Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
 wird durch die BBk ausgefüllt 
 Identnummer
Geschäftsleiter(in)1
 
             
    Identnummer des Instituts2  
             
             
1.  Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft
   
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung BAK-Nr. (sechsstellig)


2.  Angaben zur Person
 Herr     Frau    
     
Nachname, sämtliche Vornamen    


3.  Angaben zur Tätigkeit
   
Gesellschaftsrechtliche Funktion3   


4.  Absicht der Bestellung
Beschluss des  vom: 
     
Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)

 mit Wirkung vom    
       
Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)

 neuer Zeitpunkt:    
       
Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)

 Zeitpunkt der Aufgabe:  Grund der Aufgabe: 
      
5.  Vollzug der Bestellung
Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)

 mit Wirkung vom    
      
6.  Ausscheiden
Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG)

 mit Wirkung vom    
       
  Grund des Ausscheidens:    
       
7.  Anlagen
Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –
Lebenslauf
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)
Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Unternehmens
Sonstiges:  
    
    
    










     
Sachbearbeiter(in) Telefon-Nr. E-Mail
     
Ort/Datum   Firma/Unterschrift





    
     
     
1
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt
2
oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
beispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall, Prokurist