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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 25 Apothekenübliche Waren

Apothekenübliche Waren sind
1.
Medizinprodukte, auch soweit sie nicht der Apothekenpflicht unterliegen,
2.
Mittel sowie Gegenstände und Informationsträger, die der Gesundheit von Menschen und Tieren mittelbar oder unmittelbar dienen oder diese fördern,
3.
Prüfmittel, Chemikalien, Reagenzien, Laborbedarf,
4.
Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel,
5.
Mittel zur Aufzucht von Tieren.