Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art 21
Inkrafttreten und Ablösung
Artikel 2 und Artikel 20 treten am 1. Januar 1995 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
1. bis 22.
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