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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Einkommensteuer von im Ausland ansässigen Arbeitnehmern des Baugewerbes (Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau - ArbZustBauV)
§ 2
Diese Verordnung tritt am 7. September 2001 in Kraft.
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