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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank
Art 1 

Dem in Manila am 4. Dezember 1965 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank (Asian Development Bank) wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.