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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Förderung der agrarstrukturellen und agrarsozialen Anpassung der Landwirtschaft der DDR an die soziale Marktwirtschaft (Fördergesetz)
§ 2 Förderungsarten

Die finanzielle Förderung kann in der Gewährung von Zuschüssen, Darlehen und Zinszuschüssen bestehen. Sie erfolgt im Rahmen der dafür verfügbaren Haushaltsmittel.