| Abschnitt I: Berufliche Grundbildung | 
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbilds | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | zeitliche Richtwerte in Wochen im ersten Ausbildungsjahr | 
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| 1 | Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 5 Nr. 1)
 | a)allgemeine Arbeitsschutzvorschriften nennenb)berufsbezogene Vorschriften und Merkblätter der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nennenc)persönliche Schutzausrüstung zur Vermeidung von Verletzungen und Berufskrankheiten anwendend)unfallverursachendes Verhalten sowie berufstypische Unfallquellen und -situationen beschreibene)bei Entstehungsbränden Schutzmaßnahmen ergreifenf)Maßnahmen der Ersten Hilfe, insbesondere bei Verbrennungen, einleiteng)Vorschriften der Umweltschutzgesetze, soweit sie den Tätigkeitsbereich betreffen, nennenh)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
 | während des ersten Ausbildungsjahres zu vermitteln | 
| 2 | Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialrecht (§ 5 Nr. 2)
 | a)Organisation der Arbeitsstätte beschreibenb)Arbeitsabläufe im Betrieb und auf der Baustelle beschreibenc)Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag nennend)die für die Berufsausbildung geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen nennene)Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes nennenf)Grundzüge des Sozialversicherungsrechts nennen
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| 3 | Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen (§ 5 Nr. 3)
 | a)Zeichengeräte handhabenb)Skizzen und einfache Zeichnungen unter Beachtung der Normen herstellenc)Zeichnungen, Materialbedarfslisten und Verlegepläne lesend)Normen anwenden sowie Tabellen, Handbücher und Merkblätter verwendene)Aufmaß erstellen
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| 4 | Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten (§ 5 Nr. 4)
 | a)zweckmäßige Planung und Durchführung von Bauvorhaben beschreibenb)Baustellen einrichten und sichernc)einfache Längen- und Höhenmessungen einschließlich der Übertragung von Höhen durchführend)Gebäude und Bauteile abstecken
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| 5 | Grundfertigkeiten im Tief- und Straßenbau (§ 5 Nr. 5)
 | a)Gräben einmessen und das Gefälle der Sohle festlegenb)Gräben ausheben, verbauen und aussteifenc)Drainage- und Entwässerungsleitungen verlegend)Mutterboden abheben und andecken sowie Bodenmassen einbringen und verdichtene)Planum herstellenf)Beläge, Einfassungen und Pflasterungen aus künstlichen und natürlichen Steinen sowie Platten herstellen
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| 6 | Grundfertigkeiten im Steinbau, in der Herstellung von Putz und Estrich und im Verlegen von Fliesen (§ 5 Nr. 6)
 | a)Werkzeuge für den Stein- und Plattenbau benennen und den entsprechenden Tätigkeiten zuordnenb)einfache Bauteile mit künstlichen und natürlichen Steinen sowie aus Bauplatten herstellen, insbesondere Anlegen der Verbände, Herstellen von Mauerenden, Maueranschlüssen und Pfeilernc)waagerechte und senkrechte Abdichtungen durchführend)Boden-, Sockel- und Wandfliesen bearbeiten und verlegene)Grundregeln der Putzhaftung erläuternf)die wichtigsten Putzarten unterscheideng)Mauer- und Putzmörtel herstellenh)Wandputz mit und ohne Lehre herstelleni)Estrich herstellen
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| 7 | Grundfertigkeiten im Stahlbetonbau (§ 5 Nr. 7)
 | a)Material und Werkzeuge für den Schalungsbau benennen und den entsprechenden Aufgaben zuordnenb)einfache Formen für Betonfertigteile herstellenc)Schalung für einfache Betonbauteile herstellend)Beton nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen von Hand und mit Maschine herstellene)Beton in Schalungen und Formen einbringen, verdichten und nachbehandelnf)Ausbreitversuch durchführeng)Stabstähle und Betonstahlmatten unterscheiden und bezeichnenh)Betonstahl schneiden und nach Zeichnung biegeni)einfache Bewehrungskörbe flechtenk)Stähle verlegen und Bewehrungskörbe in die Schalung einbringen
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| 8 | Grundfertigkeiten im Holzbau, in der Erstellung von Gerüsten und Leichtwänden (§ 5 Nr. 8)
 | a)Holzarten entsprechend ihrer Verwendung auswählenb)die wichtigsten Werkzeuge zur Holzbearbeitung unterscheiden und deren Wirkungsweise erläuternc)Werkzeuge instand haltend)einfache Meß-, Schneid-, Hobel-, Stemm- und Bohrarbeiten durchführene)Holzverbindungen aus Vollholz nach Zeichnung herstellenf)Profil für ein einfaches Dach herstellen
 g)Schmiegen ermitteln und Schablonen anfertigenh)Teile einer Fachwerkwand nach Zeichnung herstelleni)Leichtwände und abgehängte Decken erstellenk)Dämmstoffe gegen Wärme, Kälte und Schall unterscheiden und verarbeitenl)einfache Werkstücke aus dem Bereich der Zimmerei, insbesondere Lattentür und Bock, anfertigenm)die wichtigsten transportablen und stationären Holzbearbeitungsmaschinen sowie ihre Eigenschaften und Verwendung nennenn)wichtige Vorschriften des Gerüstbaus erläuterno)einfache Gerüste unfallsicher erstellen
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| 9 | Arbeiten mit Kunststoffen (§ 5 Nr. 9)
 | a)Eigenschaften der Kunststoffgruppen im Bauwesen nennen und die sich daraus ergebende Eignung für bestimmte Verwendungsbereiche ableitenb)Kunststoffrohre, -platten, -profile und -folien kleben, schweißen und verarbeitenc)Kunstharze verarbeiten
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| 10 | Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nr. 10)
 | a)wichtige Stähle und NE-Metalle nennen und ihre charakteristischen Eigenschaften beschreibenb)Meß-, Schneid-, Feil- und Bohrarbeiten ausführenc)Metallteile verbinden, insbesondere mit Schrauben, Stiften und Nietend)Korrosionsverhalten von Metallen beschreibene)oberflächenveredelte und korrosionsgeschützte Metalle auswählen und verarbeiten
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| Abschnitt II: Berufliche Fachbildung | 
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbilds | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | 
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| 1 | die in § 5 Nr. 1 bis 3 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbilds | die in Abschnitt I Nr. 1 bis 3, Spalte 3 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse | während des zweiten und dritten Ausbildungsjahres zu vermitteln | 
| 2 | Instandhalten von Werkzeugen, Einrichten und Warten von Geräten und Maschinen (§ 5 Nr. 11)
 | a)Werkzeuge und Geräte instand halten
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| b)Maschinen zum Aufbereiten, Transportieren, Verlegen und Behandeln von Asphalt warten, einrichten und bedienen
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| c)Schutzeinrichtungen an elektrischen Maschinen beschreiben und verwenden
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| d)Störungen an Maschinen und Geräten feststellen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Behebung veranlassen
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| 3 | Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit (§ 5 Nr. 12)
 | a)Abdichtungsstoffe nach Eigenschaften und Verwendung beschreibenb)Dichtungsbahnen verlegen
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| c)Dichtungsaufstriche und Spachtelungen aufbringend)Anschlüsse für Abdichtungen bei Durchdringungen von Bauteilen herstellen
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| 4 | Abdichten gegen Sicker- und Oberflächenwasser (§ 5 Nr. 13)
 | a)Untergrund auf Eignung, Höhenlage und Gefälle prüfen und für die Abdichtung vorbereitenb)Abdichtungsstoffe den Beanspruchungen entsprechend auswählen und einbauen
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| c)Abdichtungen an aufgehende oder abgehende Wände anschließend)Übergangskonstruktionen bei unterschiedlichen Abdichtungssystemen herstellen
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| 5 | Abdichten von Brückenbauwerken (§ 5 Nr. 14)
 | a)Abdichtungsstoffe und Abdichtungsbauweisen für Brückenbauwerke nennenb)Brückenüberbau auf Oberflächenbeschaffenheit, Gefälle und Höhenlage prüfen
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| c)Dichtungsschichten im Bereich von Fahrbahnen und Gehwegkappen verlegend)Schutzschichten für Abdichtungen einbauen
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| 6 | Aufbereiten von Gußasphalt und Asphaltmastix (§ 5 Nr. 15)
 | a)Eigenschaften, Lieferformen, Lagerung und Verarbeitung von Bitumen beschreibenb)Kornzusammensetzung und Verwendung von Mineralstoffen beschreibenc)Eigenschaften der Gußasphalt- und Asphaltmastixmischungen beschreiben
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| d)Gußasphalt und Asphaltmastix in verschiedenen Mischgutarten aufbereiten
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| e)Verwendung verschiedener Heizstoffe unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen beschreibenf)Temperatur des Mischguts beim Transport und Einbau prüfen und überwachen
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| 7 | Einbauen von Gußasphalt und Asphaltmastix (§ 5 Nr. 16)
 | a)Unterlage auf Ebenflächigkeit und Feuchtigkeit prüfenb)Gußasphalt einlagig auf bitumengebundener Unterlage einbauen
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| c)schwimmende Estriche auf Trennschicht und Verbundestriche aus Gußasphalt verlegend)wasserdichte Asphaltbeläge aus Asphaltmastix und Gußasphalt einbauen
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| e)Gußasphaltoberflächen mit Sand abreibenf)Gußasphaltoberflächen mit Splitt abstreuen und durch Walzen andrückeng)Trennschienen einsetzenh)Längs- und Quernähte ausbilden
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| i)Hohlkehlen und Dreikantleisten als Abschluß herstellenk)gebräuchliche Bodenbeläge auf Gußasphaltestrich nennenl)Eigenschaften der Bodenbeläge, die bereits beim Verlegen des Gußasphaltestrichs zu berücksichtigen sind, beschreiben
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| 8 | Entnehmen von Materialproben (§ 5 Nr. 17)
 | a)Zweck von Materialprüfungen nennenb)Materialproben entnehmen und zum Versand vorbereitenc)Entnahmeprotokolle anfertigen
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| 9 | Durchführen von Wärme- und Schalldämmaßnahmen in Verbindung mit Gußasphalt (§ 5 Nr. 18)
 | a)Zweck von Wärme- und Schalldämmaßnahmen erläuternb)Baustoffe für Wärme- und Schalldämmaßnahmen nennenc)Wärme- und Schalldämmstoffe für schwimmende Gußasphaltestriche verlegen
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| 10 | Herstellen und Schließen von Fugen (§ 5 Nr. 19)
 | a)Arten und Zweck konstruktionsbedingter Fugen beschreibenb)Baustoffe für Fugendichtungen nennenc)Fugen mit dauerplastischen und dauerelastischen Massen schließend)Fugenbänder und Fugenprofile verlegen
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| 11 | Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Gußasphalt (§ 5 Nr. 20)
 | a)Arten und Zweck von Kunststoffbeschichtungen beschreibenb)Kunststoffe für Beschichtungen vorbereiten und verarbeiten
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