Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten 1 (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - ATA-OTA-APrV)
Anlage 11 (zu § 80 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2330)


Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses


Bescheinigung
über die staatliche Kenntnisprüfung
 
„______________________________________________“


Name, Vorname  
   
GeburtsdatumGeburtsort 
   
 
hat am _____________________ die staatliche Kenntnisprüfung nach den §§ 66 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung bestanden/nicht bestanden* .
   
Ort, Datum  
  
(Siegel)
 
 
  
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische
Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)
  
*
Nichtzutreffendes streichen.