Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Anforderungen und Verfahren zur Entsorgung radioaktiver Abfälle (Atomrechtliche Entsorgungsverordnung - AtEV)
Anlage 
Kategorisierung, Buchführung und Transportmeldung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung sowie bereitzustellende Daten über bestrahlte Brennelemente und radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2176 - 2186)

Teil A: Kategorisierung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung werden nach ihrem Verarbeitungszustand in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Tabelle 1
Kategorien
CodeVerarbeitungszustand
RARohabfall:
 Unverarbeitete, teilweise vorsortierte, radioaktive Abfälle in ihrer Entstehungsform.
VAVorbehandelter Abfall:
 Vorbehandelte radioaktive Rohabfälle, für die weitere Behandlungsschritte vorgesehen sind.
P1Abfallprodukte in Innenbehältern:
 In Innenbehältern verpackte Abfallprodukte, die in standardisierte, zur Endlagerung vorgesehene Behältergrundtypen (Endlagerbehälter) eingebracht werden sollen. Die Abfallprodukte werden in der Regel nach qualifizierten Verfahren hergestellt, sind jedoch noch nicht abschließend für das Endlager Konrad produktkontrolliert. Ihre Verarbeitung ist abgeschlossen und unterliegt bis auf eine ggf. erforderliche Nachtrocknung voraussichtlich keiner physikalischen oder chemischen Veränderung durch Behandlungsschritte mehr.
P2Produktkontrollierte Abfallprodukte:
 In Innenbehältern verpackte Abfallprodukte, die für das Einbringen in standardisierte Endlagerbehälter vorgesehen sind und die ein qualifiziertes, durch die Produktkontrolle begleitetes und testiertes Konditionierungsverfahren für das Endlager Konrad durchlaufen haben. Die Dokumentation ist erstellt, eingereicht, von einem Gutachter und dem Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes geprüft und positiv bewertet.
 Hinweis: Die Einstufung in Kategorie P2 ist auch dann vorzunehmen, wenn die radiologische Produktkontrolle bereits abgeschlossen, die stoffliche Produktkontrolle jedoch noch nicht durchgeführt bzw. abgeschlossen wurde.
G1Abfallgebinde bzw. in Endlagerbehälter verpackte Abfallprodukte:
 In standardisierten Endlagerbehältern verpackte Abfallprodukte mit oder ohne Innenbehälter. Die Abfallprodukte werden in der Regel nach qualifizierten Verfahren hergestellt, sind jedoch noch nicht abschließend für das Endlager Konrad produktkontrolliert.
G2Produktkontrollierte Abfallgebinde:
 Abfallgebinde, die entsprechend den Erfordernissen der Endlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad produktkontrolliert und dokumentiert sind und deren Endlagerfähigkeit durch den Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes bestätigt wurde, wobei auch die stoffliche Produktkontrolle abgeschlossen sein muss.
 
Teil B: Buchführung über radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
1.
Kennung für elektronische Buchführungssysteme

Jeder angefallene radioaktive Abfall, der als deklarierbare Einheit gekennzeichnet werden kann und keiner betrieblichen Änderung mehr unterzogen wird, ist zu erfassen und in der Dokumentation mit einer eindeutigen Kennung je Behälter oder Einheit zu versehen. Die Kennung hat aus einer Buchstaben- und Zahlenkombination zu bestehen, aufgeteilt wie folgt:


AABBBCCCCDEEEEEE


Dabei gilt folgende Codierung:

AADie beiden ersten Stellen (AA) bezeichnen in codierter Form den Erfasser der Daten.
 Für die Erfassung durch den Verursacher ist der Code „_E“ zu verwenden. Codes für andere Erfasser werden auf Anfrage vom Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes festgelegt, bei Bedarf aktualisiert und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
BBBDie Stellen drei bis fünf (BBB) stehen für den Ablieferungspflichtigen/Abführungspflichtigen des Abfalls (Verursacherkürzel).
 Das Verursacherkürzel wird vom Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes in einer Kürzelliste festgelegt, bei Bedarf aktualisiert und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
CCCCDie Stellen sechs bis neun (CCCC) sind Ziffern und bezeichnen das Jahr, in dem der Abfall erfasst wird.
DDie zehnte Stelle (D) bezeichnet den Verarbeitungszustand wie folgt:

R Rohabfall (Kategorie gemäß Teil A: RA)
Z Zwischenprodukt (Kategorie gemäß Teil A: VA)
K Konditionierter Abfall (Kategorie gemäß Teil A: P1, P2, G1, G2)
 Hinweis: Die o. g. Zuordnung des Verarbeitungszustandes zur Kategorie gemäß Teil A kann für in der Vergangenheit erfasste Datensätze abweichen.
EEEEEEDie Stellen elf bis sechszehn (EEEEEE) stehen für eine eindeutige Nummer bezogen auf die vorangegangene Kombination AABBBCCCCD.


Beispiel 1: _E1 KWG2 20163 R4 0000015
2.
Kennzeichnung von Abfallgebinden

Die Kennzeichnung der Abfallgebinde, die an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle abzuliefern sind, erfolgt nach folgender einheitlicher Kombination (Abfallgebindenummer):


BBBFFFFFFF


Dabei gilt folgende Codierung:

BBBDas Verursacherkürzel wird vom Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes in einer Kürzelliste festgelegt, bei Bedarf aktualisiert und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
FFFFFFFDie Stellen vier bis zehn (FFFFFFF) stehen für eine eindeutige siebenstellige Nummer bezogen auf das Verursacherkürzel.


Im Falle der Neufestlegung eines Verursacherkürzels dürfen bereits bestehende Verursacherkürzel weiterverwendet werden, solange sie in der Kürzelliste weiter aufgeführt sind. Auch bereits von den Ablieferungs- oder Abführungspflichtigen verwendete sechsstellige fortlaufende Nummern können, solange eine eindeutige Zuordnung des Gebindes möglich ist, weiterverwendet werden.


Beispiel 2: KWG6 00000027



____________
1
Amtl. Anm.: _E steht für die Erfassung durch den Verursacher.
2
Amtl. Anm.: KWG steht für das Verursacherkürzel.
3
Amtl. Anm.: 2016 steht für das Jahr der Erfassung.
4
Amtl. Anm.: R steht für den Verarbeitungszustand.
5
Amtl. Anm.: 000001 steht für die eindeutige Nummer bezogen auf _EKWG2016R.
6
Amtl. Anm.: KWG steht für das Verursacherkürzel.
7
Amtl. Anm.: 000002 steht für die eindeutige Nummer bezogen auf KWG.


3.
Kennzeichnung von Behältern (Behälternummer)

Behälter, in denen radioaktive Abfälle zur Sammlung, Verarbeitung oder zum Transport verpackt werden, sind mit einer innerhalb der Anlage unverwechselbaren und dauerhaften Identnummer, zum Beispiel der Herstellernummer oder einer individuell festgelegten Nummer, zu versehen. Endlagerbehälter sind spätestens vor Abgabe an das Endlager mit der Abfallgebindenummer und der Prüfzeugnisnummer des Endlagerbehälters zu kennzeichnen.

4.
Datenerfassung

Ist in der nachfolgenden Tabelle ein Kreuz eingetragen, so ist die Angabe für die jeweils vorliegende Abfallart, sofern zutreffend, zu erfassen.

Tabelle 2
Vorgaben zur systematischen Datenerfassung

NummerAngabe je Behälter oder EinheitVerarbeitungszustand des
Abfalls nach Teil B, Ziffer 1, Buchstabe D
  RZK
 1Kennung (Teil B Ziffer 1)XXX
 2Abfallgebindenummer (Teil B Ziffer 2)  X
 3Kategorie (Teil A)XXX
 4Abfallart (Teil B Tabelle 3)XXX
 5Beschreibung des Abfallproduktes  X
 6Herkunft (Anlage/Betriebsteil/System/Sonstiges)X  
 7Datum des AnfallsXXX
 8Abfallmasse in kgXXX
 9Gebindemasse in kg XX
10Gebindevolumen in m3 XX
11Behältertyp XX
12Behälternummer (Teil B Ziffer 3)X 8 XX
13Ortsdosisleistung in mSv/hOberflächeXXX
141 m AbstandXXX
15Datum der Messung der OrtsdosisleistungXXX
16Gesamtaktivität in Bqβ/γ-StrahlerXXX
17α-StrahlerXXX
18Kernbrennstoff gemäß § 2 des Atomgesetzes in gXXX
19.1Aktivität zu berücksichtigender Radionuklide in Bq 9 Nr. 1XXX
19.2Nr. 2XXX
19.nNr. nXXX
20Bezugsdatum der AktivitätsangabeXXX
21Art der Aktivitätsbestimmung10 XXX
22Rückstellprobe Nr.11 XXX
23Datum der AusbuchungXXX
24Referenz der AusbuchungXXX
25.1Stoffliche Zusammensetzung in kgNr. 1  X
25.2Nr. 2  X
25.nNr. n  X
26.1Kennung des verarbeiteten Rohabfalls oder Zwischenprodukts12 13 (Teil B Tabelle 3)Nr. 1 XX
26.2Nr. 2 XX
26.nNr. n XX
27Abfallbehälterklasse14   X
28Dichtheit der Verpackung15   X
29Ausgeführtes Behandlungsverfahren (Teil B Tabelle 4) XX
30Datum des ausgeführten Behandlungsverfahrens XX
31Ort des ausgeführten Behandlungsverfahrens XX
32Ausführender des Behandlungsverfahrens XX
33Stellungnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Zwischenlagerfähigkeit16 Datum der Kontrolle  X
Referenz  X
34Produktkontrolle für die EndlagerungDatum der Kontrolle  X
Referenz  X
35LagerortXXX
36Datum der Einlagerung am LagerortXXX


____________
 8
Amtl. Anm.: Sofern vorhanden.
 9
Amtl. Anm.: Nach Spezifikation der jeweils annehmenden Anlage (Konditionierungsstätte, Zwischenlager, Landessammelstelle, Endlager).
10
Amtl. Anm.: M = Messung, B = Berechnung, A = Abschätzung. Sofern die Art der Aktivitätsbestimmung nicht unter Nr. 19.1 bis 19.n nuklidbezogen angegeben ist.
11
Amtl. Anm.: Sofern vorhanden.
12
Amtl. Anm.: Endlagergerechte Bezeichnung oder Klassifizierung gemäß Festlegung durch den Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes.
13
Amtl. Anm.: Anzugeben sind die Kennungen der zum Zwischenprodukt verarbeiteten Rohabfälle bzw. die Kennungen der zum Abfallprodukt verarbeiteten Zwischenprodukte.
14
Amtl. Anm.: Endlagergerechte Bezeichnung oder Klassifizierung gemäß Festlegung durch den Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes.
15
Amtl. Anm.: Endlagergerechte Bezeichnung oder Klassifizierung gemäß Festlegung durch den Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes.
16
Amtl. Anm.: Im Falle der Zwischenlagerung nur anzugeben, wenn durch die Annahmebedingungen des Zwischenlagers gefordert.


Tabelle 3
Abfallart

CodeBezeichnungCodeBezeichnungCodeBezeichnungCodeBezeichnung
A


AA
AAA
AAB

AAC
AAD
AAE
AAF
AAG

AAH


AB
ABA
ABB
ABC
ABD
ABE
ABF
ABG
ABH
ABI
ABJ

ABK

AC
ACA
ACB
ACC
ACD

AD
ADA
ADB
ADC
ADD

AE
AEA
Feste Abfälle
anorganisch

Metalle
FerritischeMetalle
Austenitische
Metalle
Buntmetalle
Schwermetalle
Leichtmetalle
Stahl verzinkt
kontaminierte
Anlagenteile
Hülsen und
Strukturteile

Nichtmetalle
Bauschutt
Kies, Sand
Erdreich
Glas
Keramik
Isolationsmaterial
Kabel
Glaswolle
Graphit
Asbest,
Asbestzement
Chemikalien

Filter
Laborfilter
Luftfilterelemente
Boxenfilter
Filterkerzen

Filterhilfsmittel
Ionenaustauscher
Kieselgur
Silikagel
Molekularsieb

Sonstige
Asche
B


BA

BAA
BAB
BAC
BAD
BAE
BAF
BAG

BB

BBA

BBB
BBC
BBD
BBE

BBF
BBG
BBH

BC
BCA
BCB
BCC

BD
BDA
BDB


BZ
Feste Abfälle
organisch

Leicht brennbare
Stoffe
Papier
Textilien
Holz
Putzwolle
Zellstoff
Folie
Polyethylen

Schwer brennbare
Stoffe
Kunststoffe
(ohne PVC)
PVC
Gummi
Aktivkohle
Ionenaustauscher-
harze
Lacke, Farben
Chemikalien
Kehricht

Filter
Laborfilter
Luftfilterelemente
Boxenfilter

Biologische Abfälle
Kadaver
Medizinische
Abfälle

Unsortierter Abfall
C


CA
CAA
CAB
CAC

CAD
CAE

CAF

CAG
CAH

CB

CBA
CBB

CBC
CBD
CBE

CC

CCA

CCB
CCC
Flüssige Abfälle
anorganisch

Chemieabwässer
Betriebsabwässer
Prozessabwässer
Dekontaminations-
abwässer
Laborabwässer
Verdampfer-
konzentrat
Schweres Wasser
(D2O)
Säure
Lauge

Schlämme/
Suspensionen
Abschlämmungen
Ionenaustauscher-/
-harz-Suspension
Fällschlämme
Sumpfschlämme
Dekanterrückstand

Biologische
Abwässer
Medizinische
Abwässer
Pharma-Abwässer
Fäkal-Abwässer
D


DA
DAA
DAB
DAC

DB
DBA
DBB
DBC
DBD

DBE
DBF
DBG

DBH


DC

E

F

FA



FB




FC



G

GA

GB
Flüssige Abfälle
organisch

Öle
Schmieröle
Hydrauliköle
Transformatoröle

Lösungsmittel
Alkane
TBP
Szintillationslösung
Markierte
Flüssigkeiten
Kerosin
Alkohole
Aromatische
Kohlenwasserstoffe
Halogenierte
Kohlenwasserstoffe

Emulsionen

Gasförmige Abfälle

Mischabfälle (A-D)

Ionenaustauscher/
Filterhilfsmittel,
Salze

Feste Abfälle,
Ionenaustauscher/
Filterhilfsmittel,
Salze

Zementierte
Verdampfer-
konzentrate

Strahlenquellen

Neutronenquellen

Gammastrahlen-
quellen
AEB
AEC

AED

AF
AFA

AFB


AZ
Schlacke
Filterstaub,
Flugasche
Salze

Kernbrennstoffe
Kernbrennstoffe
unbestrahlt
Kernbrennstoffe
bestrahlt

Unsortierter Abfall
    GC

GD


GE
Prüfstrahler

Diverse
Strahlenquellen

Alpha-Strahlen-
quellen


Tabelle 4
Behandlungsverfahren

Ein Abfall liegt entweder als unbehandelter Abfall (Rohabfall) oder als Zwischen- oder Endprodukt einer vorausgegangenen verfahrenstechnischen Behandlung vor.

CodeBehandlung
000Unbehandelt
001Sortieren
002Dekontaminieren
003Zerkleinern
004Vorpressen
005Verbrennen
006Pyrolysieren
007Verdampfen/Destillieren/Rektifizieren
008Dekantieren
009Filtrieren
010Schmelzen
011Formstabil kompaktieren
012Zementieren
013Bituminieren
014Verglasen
015Trocknen
016Kompaktieren und Zementieren
017Kompaktieren und Trocknen
018Verbrennen und Kompaktieren
019Verbrennen und Kompaktieren und Zementieren
020Entwässern
021Verfahren ohne physikalische oder chemische Veränderung
022Sonstiges
023Einbringen in Endlagerbehälter
024Einbringen und Verfüllen von Endlagerbehältern
025Einbringen und Vergießen von Endlagerbehältern


Anzugeben ist das für den physikalischen oder chemischen Zustand des zu benennenden Abfalls relevante Verfahren oder die Kombination von Verfahren, sofern dies nicht schon bei dem bereits erfassten Vorgänger angegeben worden ist.

Teil C: Transportmeldung an die atomrechtliche Aufsichtsbehörde vor der Beförderung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
Die Transportmeldung nach § 4 Absatz 2 hat folgende Angaben zu enthalten:
1.
Datum, Ausgangsort und Zielort des Transportes,
2.
Eigentümer der zu transportierenden Abfälle,
3.
Abgebender der zu transportierenden Abfälle gemäß § 85 Absatz 4 der Strahlenschutzverordnung,
4.
Absender der zu transportierenden Abfälle nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter,
5.
Beförderer oder Frachtführer sowie Nummer und Ausstellungsdatum der Beförderungsgenehmigung,
6.
Empfänger der Abfälle sowie Nummer und Ausstellungsdatum der Genehmigungen nach § 6, § 7 oder § 9 des Atomgesetzes oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2 oder Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes,
7.
Annahmezusage des Empfängers,
8.
Art und Anzahl der zu transportierenden Behälter oder Verpackungen,
9.
Art, Masse oder Volumen und Gesamtaktivität der in den zu transportierenden Abfällen enthaltenen sonstigen radioaktiven Stoffe sowie Gesamtmasse der in ihnen enthaltenen Kernbrennstoffe nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes.
Teil D: Für bestrahlte Brennelemente und radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Kokillen zu erfassende Daten
Ist in der nachfolgenden Tabelle ein Kreuz eingetragen, so ist die Angabe für die jeweils vorliegende Abfallart, sofern zutreffend, zu erfassen. Die Angaben für bestrahlte Brennelemente sind zu erfassen, sobald sich die bestrahlten Brennelemente in der trockenen Zwischenlagerung befinden.
Tabelle 5
Zu erfassende Daten für bestrahlte Brennelemente und
radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Kokillen

 CharakteristikaEinheit,
bzw. x kennzeichnet,
wenn erforderlich
für den Behälter
Einheit,
bzw. x kennzeichnet,
wenn erforderlich für bestrahlte Brenn-
elemente bzw. im Falle von Kugelbrennelementen für
Brennelementkannen
Einheit,
bzw. x kennzeichnet,
wenn erforderlich für
radioaktive Abfälle
aus der Wieder-
aufarbeitung in
Kokillen
 1Identifizierungsnummer/BehälterseriennummerXXX
 2Bauart des BehältersX  
 3Eigenschaften des BehältersX  
 – Höhe (Zeichnungsmaß)[mm]  
 – Durchmesser (Zeichnungsmaß)[mm]  
 – Wandstärke (Zeichnungsmaß)[mm]  
 – Neutronenmoderator (Material)X  
 – Masse   
  – Leer (nominal)[Mg]  
  – Beladen (berechnet)[Mg]  
 4Gemessene Leckagerate zwischen Verschlussplatte, Tragzapfen Behälterkörper und Deckel am Leerbehälter ermittelt mit
– Heliumdichtheitsprüfung
– Druckanstiegsmethode
[(Pa m3)/s]  
 5WerkstoffspezifikationX  
 6Sonstiges Inventar (Köcher (z. B. mit Sonderbrennstäben oder anderem) und Brennelemente-Dummies)X  
 7Maximale Restfeuchte im Behälterinnenraum: Druckanstiegsraten im BehälterinnenraumX  
 8Freies Volumen, berechnetX  
 9Helium-Befüllmenge[mol]  
10Gemessene Dosisleistung am Behälter   
 – MessdatumX  
 – γ (Mittelwert der Oberflächendosisleistung
an der Behältermantelfläche)
[mSv/h]  
 – Neutronen (Mittelwert der Oberflächendosisleistung an der Behältermantelfläche)[mSv/h]  
11Nicht festhaftende Kontamination am
beladenen Behälter17
   
 – MessdatumX  
 – α-Kontamination[Bq/cm2]  
 – β/γ-Kontamination[Bq/cm2]  
12EigentümerX X
13LagerortX  
14BeladedatumX  
15Abgebende AnlageX  
16Datum der Einlagerung am LagerortX  
17Masse Schwermetall (U, Pu, Th) nominal[MgSM][MgSM] 
18Masse Uran (U-233, U-235)[g/Behälter][g/Brennelement] bzw. [g/Brenn-
elementkanne]
[g/Kokille]
19Masse Plutonium (Pu-239, Pu-241)[g/Behälter][g/Brennelement] bzw. [g/Brenn-
elementkanne]
[g/Kokille]
20Masse Thorium (Th-232)[g/Behälter][g/Brennelement] bzw. [g/Brenn-
elementkanne]
 
21Gesamtaktivität, abdeckend   
 Referenzdatum der AktivitätsangabeXXX
 – α-Aktivität[Bq/Behälter][Bq/Brennelement] bzw. [g/Brenn-
elementkanne]
[Bq/Kokille]
 – β/γ-Aktivität[Bq/Behälter][Bq/Brennelement] bzw. [g/Brenn-
elementkanne]
[Bq/Kokille]
 – NeutronenquellstärkeXX 
 – GammaquellstärkeXX 
22Aktivitäten relevanter Radionuklide   
 Referenzdatum der AktivitätsangabeXXX
 – Aktivierungsprodukte (Co-60, Cl-36, etc.)[Bq][Bq][Bq]
 – Flüchtige Nuklide (H-3, Kr-85, C-14, J-129, Rn-222 (als Ra-226) etc.)[Bq][Bq][Bq]
 – Spaltprodukte (Cs-137, Sr-90 etc.)[Bq][Bq][Bq]
 – Aktinide (Np-237, Am-24, Cm-244, U- und Pu-Isotope etc.)[Bq][Bq][Bq]
23Thermische Eigenschaften   
 Bezugsdaten der AngabeXXX
 – Nachzerfallsleistung[kW][kW][kW]18
 – Wärmeleitfähigkeit (50 < T < 450 °C)  [W/(m*K)]19
 – Einhaltung der maximalen Zentraltemperatur  ja/nein
24Beschreibung des Brennelements   
 – Position jedes Brennelements/Köchers im BehälterX  
24.1Kaltdaten   
 – Brennelementzeichnung X 
 – Brennelementtyp, Art (z. B. DWR, SWR, MOX), Brennelementdesign X 
 – Gittertyp X 
 – Gitterabstand X 
 – Brennstabanzahl (im Beladezustand) X 
 – Nominale Brennelementlänge, abdeckend X 
 – Brennelementquerschnitt, abdeckend20  X 
 – Nominale Brennelementmasse, abdeckend21  X 
 – Maximaler U-235-Anreicherungsgrad X 
 – Nominale Länge der aktiven Zone X 
 – Pu- und U-Vektor (WAU) bei
MOX-Brennelementen
 X 
 – Gadoliniumgehalt X 
 – Chemische Zusammensetzung(en),
U-Faktoren(en) und Anreicherungen(en) für jeden Brennstab
 X 
 – Abstandhalteranzahl X 
 – Masse von Abstandhaltern, Endstücken
und anderen Strukturteilen
 X 
 – Abstandhaltervolumen in der aktiven Zone X 
 – Länge der Brennstäbe X 
 – Werkstoff und Dichte des Hüllrohrmaterials X 
 – Nominaler Hüllrohraußendurchmesser X 
 – Nominaler Hüllrohrinnendurchmesser X 
 – Nominaler Pelletdurchmesser X 
 – Nominale Pellethöhe X 
 – Nominale Brennstoffdichte des Pellets X 
 – Volumenanteil Dishing und Chamfering für ein Pellet, nominal X 
 – Vorinnendruck im Brennstab Füllgas (He), nominal X 
 – Freies Volumen im Brennstabplenum22  X 
 – Köcher   
  – Identifizierungsnummer X 
  – Anzahl der Brennstäbe X 
  – Masse an Schwermetall (Pu, U) vor
der Bestrahlung
 X 
  – Masse Uran (U-233, U-235) vor der Bestrahlung X 
  – Maximale Restfeuchte X 
  – Füllgasdruck (He) X 
 – Für jeden Brennstab in jedem Köcher X 
  – Identifizierungsnummer23  X 
  – Identifizierungsnummer und Typ des
Köchers
 X 
  – Masse Schwermetall (U, Pu), abdeckend X 
  – Masse Uran (U-233, U-235) vor der
Bestrahlung, abdeckend
 X 
  – Mittlerer Abbrand X 
  – Datum der Entladung aus dem Reaktor X 
24.2Heißdaten (Bestrahlungsdaten)   
 – Standzeit24  X 
 – Entladedatum X 
 – Mittlerer Entladeabbrand X 
 – Anzahl der unterzogenen Reaktorzyklen X 
 – Abbrandzuwachs je Zyklus X 
 – Mittlere Brennelementleistung X 
 – Peaking-Faktor X 
 – Oxidschichtdicke am Brennstab,
Auslegungswert, axial und umfangs-
gemittelt25
 X 
 – Isotopenzusammensetzung des U und Pu zum Zeitpunkt der Entladung aus dem Reaktor X 
25Kugelbrennelemente   
 – Anzahl der Brennelementkannen pro Behälter X 
 – Identifikationsnummer der Brennelementkanne X 
 – Leermasse der Brennelementkanne X 
 – Position der Brennelementkanne im Behälter X 
 – Anzahl Kugeln pro Brennelementkanne X 
 – Material der Brennelementkanne X 
 – Gesamtmasse der Brennelementkanne X 
 – Mittlerer Abbrand der Kugelbrennelemente
in einer Brennelementkanne
 X 
 – Höchster Abbrand einer Brennelementkugel in einer Kanne X 
 – Abbrand-Verteilung der Kugeln in einer Brennelementkanne X 
 – Anzahl der Kugeln nach Typ (HEU/LEU/
Moderator/Absorber)
 X 
 – Maximales Kernbrennstoffinventar eines Kugelbrennelements (U-233, U-235, Pu-239, Pu-241, Th-232) X 
26Beschreibung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung   
 – Position der Kokille im Behälter  X
 – Kokillenmaterial  X
 – Maximale Spaltstoffkonzentration  X
 – Qualität des Fixierungsmittels
(Fixierung in Glas mit optimierter
chemischer Zusammensetzung)
  X
 – Zusammensetzung der Glasmatrix  X
  – Mengenverhältnis
Abfall : Fritte : Zuschlagstoffe
  X
  – Anteil der Abfalloxide (Ist-Beladung)  X
  – Chemische Zusammensetzung der
Glasfritte
  X
 – Durchmischung   
  – Verglasung/Einbindung des Abfalls  ja/nein
  – Homogene Aktivitätsverteilung  ja/nein
 – Volumen Kokille  X
 – Masse Glaskörper  X
 – Glasproduktzustand   
  – Dichte  [g/cm3]
  – Transformationstemperatur  [°C]
  – Lagerung unterhalb der Transformationstemperatur  ja/nein
27Beschreibung von kompaktierten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung   
 – Position der Kokille im Behälter  X
 – Kokillenmaterial  X
 – Spezifizierter Pressdruck  X
 – Gewicht des Presslings  X
 – Durchmesser des Presslings  X
 – Höhe des Presslings  X
 – Wurden Hülsen und Strukturteile gemeinsam mit Technologieabfall verpresst  ja/nein
 – Material der Kartusche  X
 – Gewicht der leeren Kartusche  X
 – Anzahl der Presslinge  X
 – Leervolumen des Gebindes  X
_________
17
Amtl. Anm.: Die Parameter wurden für die in der verkehrsrechtlichen Zulassung und lagerrechtlichen Genehmigung festgelegten Randbedingungen ausgelegt und bewertet.
18
Amtl. Anm.: Nur für verglaste radioaktive Abfälle.
19
Amtl. Anm.: Nur für verglaste radioaktive Abfälle.
20
Amtl. Anm.: Bei Brennelementen aus Siedewasserreaktoren ggf. mit Brennelementkasten.
21
Amtl. Anm.: Bei Brennelementen aus Siedewasserreaktoren ggf. mit Brennelementkasten.
22
Amtl. Anm.: Angabe von abdeckenden Werten.
23
Amtl. Anm.: Identifikationsnummer des Brennelements, aus dem der Brennstab entnommen wurde, sowie Position des Brennstabs.
24
Amtl. Anm.: Die Standzeit der Brennelemente im Reaktor lässt sich über den Abbrand und die Anzahl der unterzogenen Reaktorzyklen ableiten.
25
Amtl. Anm.: Sofern gemessene Werte vorhanden.