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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfeverordnung 2021 - AufbhV 2021)
§ 6
Liquidität des Fonds
Die Liquidität des Fonds ist durch den Bund auf seine Kosten sicherzustellen.
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