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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfeverordnung 2021 - AufbhV 2021)
§ 9 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.