Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfeverordnung 2021 - AufbhV 2021)
Anlage (zu § 1 Absatz 5 Satz 2)
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4218 - 4221)
 
Titel
Funktion
ZweckbestimmungSoll
2021
1 000 €
Soll
2020
1 000 €
Ist
2019
1 000 €
 Vorbemerkung   
 In Ausführung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 – AufbhEG 2021) vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.   
 Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den im Juli 2021 von Starkregenfällen und Hochwasser betroffenen Ländern. Mit den Fondsmitteln werden Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur finanziert. Die Verteilung der Mittel der Tgr. 02 auf die Länder erfolgt nach Maßgabe § 1 Absatz 4 der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung in den Jahren 2021 bis 2050 durch die im Finanzausgleichsgesetz genannten Festbeträge.   
 Einnahmen   
 Übrige Einnahmen   
231 01
-813
Zuführungen des Bundes16 000 000  
 Haushaltsvermerk:   
 Mehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 Kap. 6098.   
 Titelgruppe 01   
Tgr. 01Infrastruktur des Bundes(–)  
359 11
-850
Entnahme aus Rücklage  
 Haushaltsvermerk:   
 Mehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01 Kap. 6098.   
 Titelgruppe 02   
Tgr. 02Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden in den Ländern(–)  
359 21
-850
Entnahme aus Rücklage  
 Haushaltsvermerk:   
 Mehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 Kap. 6098.   
 Ausgaben   
 Haushaltsvermerk:   
 Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.   
 Titelgruppe 01   
Tgr. 01Infrastruktur des Bundes(2 000 000)  
 Haushaltsvermerk:   
 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.   
 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.   
 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 359 11.   
741 11
-721
Aufwendungen für Bundesautobahnen25 000  
 Verpflichtungsermächtigungen60 000 T€   
 davon fällig:   
 im Haushaltsjahr 2022 bis zu30 000 T€   
 im Haushaltsjahr 2023 bis zu30 000 T€   
741 12
-722
Aufwendungen für Bundesstraßen25 000  
 Verpflichtungsermächtigungen210 000 T€   
 davon fällig:    
 im Haushaltsjahr 2022 bis zu70 000 T€   
 im Haushaltsjahr 2023 bis zu70 000 T€   
 im Haushaltsjahr 2024 bis zu70 000 T€   
741 13
-731
Aufwendungen für Bundeswasserstraßen40 000  
741 14
-813
Aufwendungen für Liegenschaften der Ressorts, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und sonstiges Vermögen des Bundes31 500  
891 11
-742
Aufwendungen für Eisenbahnen des Bundes zur Beseitigung von Schäden am Bundesschienenwegenetz und für das Bundeseisenbahnvermögen150 000  
 Verpflichtungsermächtigungen620 000 T€   
 davon fällig:    
 im Haushaltsjahr 2022 bis zu120 000 T€   
 im Haushaltsjahr 2023 bis zu150 000 T€   
 im Haushaltsjahr 2024 bis zu150 000 T€   
 im Haushaltsjahr 2025 bis zu100 000 T€   
 im Haushaltsjahr 2026 bis zu100 000 T€   
 Haushaltsvermerk:   
 Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes wird kein Eigenbeitrag erhoben.   
881 11
-813
Infrastrukturmittel des Bundes zur Aufteilung1 728 500  
919 11
-850
Zuführung an Rücklage  
 Titelgruppe 02   
Tgr. 02Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden in den Ländern(14 000 000)  
 Haushaltsvermerk:   
 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.   
 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 01 und 359 21.   
697 21
-813
Programm zur Unterstützung von Hochwasser und Überschwemmungen betroffener Selbständiger, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur510 000  
 Erläuterungen:   
 Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt:   
 Bezeichnung1 000 €   
 Rheinland-Pfalz   
 Nordrhein-Westfalen   
 Bayern   
 Sachsen   
 Zusammen   
697 22
-813
Programm zur Unterstützung der betroffenen Land- und Forstwirtschaft und der Aquakultur und Binnenfischerei sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden530 000  
 Erläuterungen:    
 Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt:    
 Bezeichnung1 000 €   
 Rheinland-Pfalz   
 Nordrhein-Westfalen   
 Bayern   
 Sachsen   
 Zusammen   
698 21
-813
Programm zur Unterstützung vom Hochwasser und Starkregen betroffener Privathaushalte und Wohnungsunternehmen575 000  
 Erläuterungen:    
 Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt:    
 Bezeichnung1 000 €   
 Rheinland-Pfalz   
 Nordrhein-Westfalen   
 Bayern   
 Sachsen   
 Zusammen   
698 22
-813
Programm zur Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern, zur Rettung von Archiven sowie für die Heimatgeschichte bedeutsamer privater Unterlagen30 000  
 Erläuterungen:    
 Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt:    
 Bezeichnung1 000 €   
 Rheinland-Pfalz   
 Nordrhein-Westfalen   
 Bayern   
 Sachsen   
 Zusammen   
698 23
-813
Programm zur Schadensbeseitigung bei Forschungseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft5 000  
 Erläuterungen:    
 Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt:    
 Bezeichnung1 000 €   
 Rheinland-Pfalz   
 Nordrhein-Westfalen   
 Bayern   
 Sachsen   
 Zusammen   
882 21
-813
Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden400 000  
 Erläuterungen:    
 Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt:    
 Bezeichnung1 000 €   
 Rheinland-Pfalz   
 Nordrhein-Westfalen   
 Bayern   
 Sachsen   
 Zusammen   
882 22
-813
Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder200 000  
 Erläuterungen:    
 Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt:    
 Bezeichnung1 000 €   
 Rheinland-Pfalz   
 Nordrhein-Westfalen   
 Bayern   
 Sachsen   
 Zusammen   
882 23
-813
Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden in den Ländern11 750 000  
919 21
-850
Zuführung an Rücklage