In der Datei nach § 49a Abs. 1 werden nur folgende Daten gespeichert:
- 1.
- Angaben zum Inhaber des Fundpapiers:
- a)
- Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,
- b)
- Geburtsdatum und Geburtsort,
- c)
- Geschlecht,
- d)
- Staatsangehörigkeit,
- e)
- Größe,
- f)
- Augenfarbe,
- g)
- Lichtbild,
- h)
- Fingerabdrücke,
- 2.
- Angaben zum Fundpapier:
- a)
- Art und Nummer,
- b)
- ausstellender Staat,
- c)
- Ausstellungsort und -datum,
- d)
- Gültigkeitsdauer,
- 3.
- weitere Angaben:
- a)
- Bezeichnung der einliefernden Stelle,
- b)
- Angaben zur Aufbewahrung oder Rückgabe,
- 4.
- Ablichtung aller Seiten des Fundpapiers,
- 5.
- Ablichtungen der Nachweise der Rückgabe an den ausstellenden Staat.
