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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 32
Zustimmung der obersten Landesbehörde
Ein Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 31, wenn die oberste Landesbehörde der Visumerteilung zugestimmt hat.
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