An Gebühren sind zu erheben
| 1. | für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 19 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes) | 250 Euro, |
| 2. | für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) | 200 Euro, |
| 3. | für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen | 135 Euro. |
