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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis

An Gebühren sind zu erheben
1.für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis 
 a)mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr100 Euro,
 b)mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr110 Euro,
2.für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis 
 a)für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten65 Euro,
 b)für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten80 Euro,
3.für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung90 Euro.