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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Sechste Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Belgien)
§ 3
Verfahren bei der Anmeldung
Für die Anmeldung soll der Vordruck verwendet werden, der vom Auslandsbevollmächtigten zur Verfügung gestellt wird.
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