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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Sechste Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Belgien)
§ 3 Verfahren bei der Anmeldung

Für die Anmeldung soll der Vordruck verwendet werden, der vom Auslandsbevollmächtigten zur Verfügung gestellt wird.