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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau* (Automobilkaufleuteausbildungsverordnung - AutoKflAusbV)
§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen,
2.
Kaufmännische Unterstützungsprozesse,
3.
Kundendienstprozesse sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.