- 1.1
Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen
- 1.2
Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer
- 1.3
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes
- 1.4
Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser
- 1.5
Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen
- 1.6
Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind
- 1.7
Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen.