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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft – Bachelor Professional in Foreign Trade (Außenwirtschaftsfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung - AWFachwBAProFV)
§ 5 Prüfungsbereich „Risk Management und Change Management sicherstellen“

Im Prüfungsbereich „Risk Management und Change Management sicherstellen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, außenwirtschaftliche Geschäftsprozesse mithilfe des Qualitätsmanagements zu analysieren und mitzugestalten sowie Teilprozesse zu steuern. Dies umfasst die Fähigkeiten, die strategischen und betrieblichen Interessen des Unternehmens sowie die volkswirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Des Weiteren sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, die globalen wirtschaftlichen, politischen und ethischen Risiken zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu entwickeln sowie Veränderungen und Trends bei Außenwirtschaftsgeschäften rechtzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen einzuleiten. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
1.
Beurteilen von Chancen und Risiken von Außenwirtschaftsgeschäften sowie Vorbereiten von erforderlichen Maßnahmen im internationalen Geschäft,
2.
Erkennen von veränderten Rahmenbedingungen sowie Entwickeln und Vorschlagen erforderlicher Umsetzungsstrategien als unternehmerische Reaktion,
3.
Gestalten und Optimieren der Arbeitsprozesse und -abläufe unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte,
4.
Erstellen einer Wirtschaftlichkeitsrechnung und Prüfen der Machbarkeit unternehmerischer Vorhaben,
5.
Entwickeln von Konzepten zur Vorbereitung von Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen auf der Basis von Kennzahlen,
6.
Auswählen und Anwenden von Maßnahmen zur Risikominimierung,
7.
Aufstellen, Überwachen und Anpassen von Budgets.