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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin
§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen Malerei und Plastik gewählt werden.