(1) Im Prüfungsbereich Produktionsauftrag soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Arbeitsabläufe vorzubereiten,
- 2.
Arbeitsaufgaben unter Anwendung betriebsspezifischer Software zu lösen,
- 3.
Bürsten manuell durch Portionieren, Abwiegen, Einziehen, Ausputzen und Beschneiden herzustellen,
- 4.
Bürsten maschinell herzustellen durch
- a)
Portionieren, Einstanzen, Ausputzen und Beschneiden oder
- b)
Portionieren, Drehen, Ausputzen und Beschneiden,
- 5.
Pinsel manuell durch Portionieren, Abwiegen, Wegbinden, Formen, Einlagen-Einsetzen, Kitten, Ausputzen, Beschneiden und Stiele-Aufsetzen herzustellen,
- 6.
Pinsel maschinell durch Abteilen, Einlagen-Einsetzen, Auf-Länge-Ziehen, Kitten sowie durch Aufsetzen und Aufpressen von Deckeln und Stielen herzustellen,
- 7.
Bestückungsmaterialien auszuwählen und Mischungen zusammenzustellen,
- 8.
Fertigungsabläufe zu steuern und zu kontrollieren,
- 9.
Geräte und Maschinen zu kontrollieren, zu warten und instand zu halten,
- 10.
den Zusammenhang zwischen dem Einsatz unterschiedlicher Werk- und Hilfsstoffe und den Produktionstechniken zu berücksichtigen,
- 11.
Endkontrollen durchzuführen,
- 12.
Störungen festzustellen und Maßnahmen zur Behebung zu ergreifen,
- 13.
Arbeitszusammenhänge zu erkennen und die Qualität der Arbeitsergebnisse zu kontrollieren,
- 14.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu ergreifen und die Vorgehensweise zu begründen sowie
- 15.
fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.