1 | Auftragssteuerung und -koordination (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | |
1.1 | Auftragsinitiierung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.1) | - a)
Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten - b)
Angebotsgrundlagen und -alternativen mit dem Kunden entwickeln
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| | - c)
ergänzenden Service anbieten - d)
Kalkulationsdaten für Angebote einholen - e)
Angebote erstellen - f)
Auftragseingang prüfen, Auftrag bestätigen
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1.2 | Auftragsabwicklung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.2) | - a)
Zeit- und Ressourcenplan in Abstimmung mit den Beteiligten erstellen - b)
auftragsrelevante Beschaffungen sicherstellen - c)
auftragsbegleitend mit Kunden kommunizieren - d)
auftragsbezogene Daten einholen - e)
Soll- und Ist-Vergleich der Leistungserbringung durchführen, bei Bedarf nachsteuern - f)
Abnahme der Leistung veranlassen
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1.3 | Auftragsabschluss (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.3) | - a)
Auftragsdokumentation vervollständigen und bearbeiten - b)
Aufträge nachkalkulieren - c)
Aufträge fakturieren, Kundenrechnungen erstellen - d)
Zahlungseingänge überwachen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten
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1.4 | Auftragsnachbereitung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.4) | - a)
Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten - b)
Maßnahmen zur Kundenbindung initiieren - c)
Kundenreklamationen bearbeiten - d)
Probleme in Auftragsprozessen identifizieren und analysieren - e)
Problemlösungen vorschlagen
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2 | kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | |
2.1 | Finanzbuchhaltung (§ 4 Absatz 3 Nummer 2.1) | - a)
Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen und pflegen - b)
Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen buchhalterisch einordnen - c)
Belege erfassen, kontieren und auf Bestands- und Erfolgskonten buchen - d)
im Rahmen der Kontokorrentbuchhaltung Zahlungseingänge überwachen und Zahlungsausgänge veranlassen - e)
Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - f)
bei periodengerechten Abschlussarbeiten unterstützen
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2.2 | Kosten-und-Leistungs-Rechnung (§ 4 Absatz 3 Nummer 2.2) | - a)
Zweck und Struktur der betrieblichen Kosten-und-Leistungs-Rechnung bei Aufgabenstellungen berücksichtigen - b)
Kosten ermitteln, aufbereiten und überwachen - c)
Leistungen kalkulieren und verrechnen - d)
Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung für Entscheidungen aufbereiten
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2.3 | Controlling (§ 4 Absatz 3 Nummer 2.3) | - a)
Einflussfaktoren auf den Betriebserfolg identifizieren und reflektieren - b)
Ergebnisse der Betriebsrechnung und der Finanzbuchhaltung für das Controlling aufbereiten und interpretieren - c)
Soll- und Ist-Vergleiche durchführen, Abweichungen feststellen und kommunizieren - d)
Kennzahlen ermitteln, aufbereiten und beurteilen, Statistiken und Berichte erstellen
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3 | kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | |
3.1 | laufende Buchführung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.1) | - a)
Buchungsvorgänge bearbeiten - b)
Kassenbuch führen - c)
Bestands- und Erfolgskonten führen - d)
Offene-Posten-Listen verwalten - e)
Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - f)
am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen mitwirken
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3.2 | Entgeltabrechnung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.2) | - a)
Personalstammdaten erfassen und pflegen - b)
erforderliche Prozessdaten für die Entgeltabrechnung erfassen und bearbeiten - c)
Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung geltender steuer-, sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen ermitteln - d)
notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen erstellen
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3.3 | betriebliche Kalkulation (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.3) | - a)
Kosten verursachungsgerecht zuordnen - b)
Angebote unter Berücksichtigung der Kosten und Marktchancen kalkulieren - c)
auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren - d)
Verfahren der Voll- und Teilkostenrechnung anwenden - e)
durch Nachkalkulation Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg ermitteln
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3.4 | betriebliche Auswertungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.4) | - a)
bei der Ermittlung der Unternehmensertragslage mitwirken - b)
Wirkungen der Abschreibungen für den Betriebserfolg unterscheiden - c)
Statistiken erstellen und Plan-Ist-Vergleiche durchführen - d)
betriebliche Kennzahlen beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
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4 | Einkauf und Logistik (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | |
4.1 | Bedarfsermittlung (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.1) | - a)
Bedarf an Produkten und Dienstleistungen feststellen - b)
Mengen und Termine disponieren
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4.2 | operativer Einkaufsprozess (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.2) | - a)
interne Einkaufsrichtlinien und Rahmenverträge sowie betriebliche Compliance einhalten - b)
Bezugsquellen ermitteln, analysieren und Lieferantenvorauswahl treffen - c)
Angebote einholen und vergleichen - d)
Bestellung durchführen, Auftragsbestätigung mit der Bestellung vergleichen und bei Abweichungen Lösungen vereinbaren - e)
Vertragserfüllung überwachen und bei Vertragsstörung Maßnahmen einleiten
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4.3 | strategischer Einkaufsprozess (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.3) | - a)
bei der Verhandlung von Einkaufskonditionen mitwirken - b)
Lieferanteninformationen für Entscheidungen systematisch erfassen - c)
bei der Erstellung von Rahmenverträgen mitwirken - d)
Prozesse der Bedarfsermittlung und des Einkaufs reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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4.4 | Lagerwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.4) | - a)
unterschiedliche Systeme der Lagerhaltung vergleichen - b)
vom Ausbildungsbetrieb genutztes Lagersystem bei logistischen Abläufen berücksichtigen - c)
Wareneingang prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen - d)
Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
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5 | Marketing und Vertrieb (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | |
5.1 | Marketingaktivitäten (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.1) | - a)
Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten - b)
an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken - c)
Ressourcen planen und organisieren und Kosten ermitteln - d)
bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und diese Maßnahmen dokumentieren - e)
Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen und gegebenenfalls nachsteuern - f)
Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und Verbesserungsvorschläge entwickeln
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5.2 | Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.2) | - a)
Kundendaten und -informationen nutzen - b)
Vertriebsformen berücksichtigen - c)
Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen, kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unterbreiten - d)
Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Vertragsabschlüssen mitwirken - e)
Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
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5.3 | Kundenbindung und Kundenbetreuung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.3) | - a)
Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben gestalten - b)
Maßnahmen der Kundenbindung und -betreuung umsetzen - c)
Beschwerden entgegennehmen und Maßnahmen des Beschwerdemanagements umsetzen - d)
Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen vorschlagen
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6 | Personalwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | |
6.1 | Personalsachbearbeitung (§ 4 Absatz 3 Nummer 6.1) | - a)
rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen im Ausbildungsbetrieb beachten - b)
Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit führen - c)
Vorgänge im Zusammenhang mit Entgelten oder Bezügen bearbeiten - d)
Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten - e)
Auskünfte im Zusammenhang mit der Personalverwaltung erteilen - f)
Personalstatistiken führen und auswerten - g)
Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigen - h)
bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen
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6.2 | Personalbeschaffung und -entwicklung (§ 4 Absatz 3 Nummer 6.2) | - a)
Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen - b)
im Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen, mitwirken - c)
im Bereich der Personalentwicklung insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung organisieren - d)
betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen - e)
Maßnahmen der Personalbeschaffung und -entwicklung reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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7 | Assistenz und Sekretariat (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | |
7.1 | Sekretariatsführung (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.1) | - a)
Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung von Büroorganisation und Arbeitsabläufen anwenden - b)
Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen und über Prioritäten von Interessen und Anliegen entscheiden - c)
Kommunikation mit den Beteiligten situationsgerecht gestalten, dabei Anliegen berücksichtigen, eigenes Rollenverständnis entwickeln - d)
Kommunikationsstörungen vermeiden - e)
Kleinprojekte planen, durchführen, kontrollieren und bewerten
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7.2 | Terminkoordination und Korrespondenzbearbeitung (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.2) | - a)
Termine koordinieren und überwachen; Wiedervorlage steuern - b)
termingerecht Informationen und Arbeitsergebnisse einfordern und bereitstellen - c)
Informationen und Dokumente inhaltlich zusammenstellen - d)
über Dringlichkeit von Informationen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung entscheiden - e)
Geschäftskorrespondenz führen
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7.3 | Organisation von Reisen und Veranstaltungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.3) | - a)
Reisen organisieren, nachbereiten und abrechnen - b)
Veranstaltungen organisieren, begleiten und nachbereiten - c)
Unterlagen zusammenstellen und aufbereiten
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8 | Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | |
8.1 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 8.1) | - a)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ausbildungsbetriebes analysieren - b)
an der Entwicklung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung von Zielsetzung, Zielgruppen und unterschiedlichen Medien mitwirken - c)
Umsetzung der Maßnahmen planen und organisieren - d)
Wirkung der Maßnahmen analysieren und bewerten
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8.2 | Veranstaltungsmanagement (§ 4 Absatz 3 Nummer 8.2) | - a)
an Veranstaltungsplanungen, insbesondere hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation und Ausstattung, mitwirken und dabei wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Aspekte berücksichtigen - b)
Einladungen und Teilnehmerunterlagen erarbeiten sowie Teilnehmer bei Anfragen und organisatorischen Problemen unterstützen - c)
Prozesse mit Dienstleistern koordinieren und überwachen, dabei betriebliche Compliance einhalten und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
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| | - d)
Kosten nachkalkulieren, Rechnungen prüfen und kontieren - e)
Veranstaltungen dokumentieren und analysieren, Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit und nachfolgende Prozesse nutzen
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9 | Verwaltung und Recht (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) | |
9.1 | Kunden- und Bürgerorientierung (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.1) | - a)
Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung situationsgerecht unterstützen, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken - b)
Möglichkeiten der Aufgabenerledigung Kunden und Bürgern nachvollziehbar aufzeigen - c)
Verwaltungsprozesse transparent gestalten
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9.2 | Rechtsanwendung (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.2) | - a)
Anliegen und Zuständigkeiten klären, Sachverhalte ermitteln, Maßnahmen einleiten - b)
Beteiligungsverfahren durchführen, dabei Verfahrensvorschriften beachten - c)
Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben anwenden - d)
Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und unter Beachtung gebundenen und ungebundenen Verwaltungshandelns Rechtsfolgen feststellen
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9.3 | Verwaltungshandeln (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.3) | - a)
Verwaltungsakte entwerfen - b)
Bekanntgabe von Verwaltungsakten veranlassen - c)
Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden entgegennehmen, Form und Frist prüfen und weiterleiten - d)
Möglichkeiten der Korrektur von Verwaltungshandlungen aufzeigen - e)
Vorgänge nach rechtlichen und behördlichen Vorgaben dokumentieren - f)
Bearbeitungsprozesse analysieren und Verbesserungen vorschlagen
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10 | öffentliche Finanzwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) | |
10.1 | Finanzwesen (§ 4 Absatz 3 Nummer 10.1) | - a)
rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes der ausbildenden Stelle unter Berücksichtigung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans anwenden - b)
Haushaltsgrundsätze bei der Mittelbewirtschaftung anwenden - c)
am Verfahren zur Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans mitwirken - d)
Anforderungen der Haushaltsaufsicht und Haushaltskontrolle berücksichtigen
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10.2 | Haushalts- und Kassenwesen (§ 4 Absatz 3 Nummer 10.2) | - a)
Geschäftsvorgänge zuordnen und Buchungen vorbereiten - b)
bei der Mittelbedarfsberechnung im Rahmen der Haushaltsausführung mitwirken - c)
gebuchte Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Aufwendungen ermitteln und hochrechnen - d)
Übersichten für Mittelzu- und Mittelabflüsse erstellen, überwachen und weiterleiten - e)
Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen prüfen - f)
Unterlagen für den Jahresabschluss zusammenstellen
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