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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzAZustAnO)
§ 1 Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten

Dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bundesamt) wird die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15 übertragen.