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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin
§ 5 Spezielle Qualifikationen

(1) Im Prüfungsbereich "Privatkundengeschäft" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie die wirtschaftliche Bedeutung von Bankprodukten und Dienstleistungen für das Privatkundengeschäft kennt, diese bedarfsgerecht zuordnen sowie Strategien zu Geld- und Vermögensanlagen kundenorientiert entwickeln kann. Sie soll in der Lage sein, bei der Leistungserstellung gesetzliche und vertragliche Bestimmungen zu beurteilen und bei der Entscheidungsfindung Kunden- und Unternehmensinteressen aufeinander abzustimmen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
1.
Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs,
2.
Geld- und Vermögensanlagen.
(2) Im Prüfungsbereich "Immobiliengeschäft" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie die wirtschaftliche Bedeutung von Bankprodukten und Dienstleistungen für das Immobiliengeschäft kennt, diese bedarfsgerecht zuordnen sowie Immobilienfinanzierungen und Anlagen in Immobilienfonds kundenorientiert entwickeln kann. Sie soll in der Lage sein, bei der Leistungserstellung gesetzliche und vertragliche Bestimmungen zu beurteilen und bei der Entscheidungsfindung Kunden- und Unternehmensinteressen aufeinander abzustimmen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
1.
Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs,
2.
Private und gewerbliche Immobilienfinanzierung,
3.
Anlage in Immobilienfonds.
(3) Im Prüfungsbereich "Firmenkundengeschäft" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie die wirtschaftliche Bedeutung von Bankprodukten und Dienstleistungen für das Firmenkundengeschäft kennt, diese bedarfsgerecht zuordnen sowie Finanzierungsstrategien und Anlagen kundenorientiert entwickeln kann. Sie soll in der Lage sein, bei der Leistungserstellung gesetzliche und vertragliche Bestimmungen zu beurteilen und bei der Entscheidungsfindung Kunden- und Unternehmensinteressen aufeinander abzustimmen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
1.
Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs,
2.
Kreditgeschäft,
3.
Ausgewählte Fragestellungen des Auslandsgeschäftes von Firmenkunden.

Fußnote

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)